Aus dem Rathaus Baden-Baden

17 Maskenpflicht-Schilder warnen in Baden-Badener Innenstadt – „Auch, wenn Mindestabstand eingehalten werden kann“

17 Maskenpflicht-Schilder warnen in Baden-Badener Innenstadt – „Auch, wenn Mindestabstand eingehalten werden kann“
17 Schilder wurden vom städtischen Baubetriebshof im Innenstadtbereich aufgestellt. Foto: Roland Seiter

Baden-Baden, 27.10.2020, Bericht: Rathaus Der städtische Baubetriebshof hat im Innenstadtbereich 17 Schilder aufgestellt, die auf die Maskenpflicht hinweisen. Die Schilder wurden noch Ende letzter Woche bestellt und am Montagmittag ausgeliefert.

Die Maskenpflicht gilt in der Langen Straße zwischen Hindenburgplatz und dem Blumebrunnen sowie in der Gernsbacher Straße zwischen Leopoldplatz und Römerplatz. Die Maskenpflicht gilt auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Die Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch muss vor Mund und Nase getragen werden.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrer und Sporttreibende sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.


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