Aus dem Statistischen Landesamt

3,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg - Nur vier Prozent Deutsche ohne Migrationshintergrund haben ausländischen Partner

Stuttgart, 08.08.2018, Bericht: Statistisches Landesamt Weitere 4 Prozent der Deutschen ohne Migrationshintergrund in Baden-Württemberg sind mit Deutschen mit Migrationshintergrund verheiratet.

Dagegen sind 92 Prozent der Personen ohne Migrationshintergrund mit einem Partner verheiratet, der ebenfalls keinen Migrationshintergrund hat, stellt das Statistische Landesamt auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2017 fest. Als Mensch mit Migrationshintergrund gilt eine Person im Mikrozensus, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Von den verheirateten Personen mit Migrationshintergrund haben nur wenige einen Partner ohne Migrationshintergrund 19 Prozent. Von den Ausländern, die selbst zugewandert sind, sind es sogar nur 14 Prozent. Den höchsten Grad an Heterogenität weisen die in Deutschland Geborenen mit Migrationshintergrund auf, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese sind immerhin zu 35 Prozent mit Personen ohne Migrationshintergrund verheiratet.

In Baden-Württemberg lebten 2017 knapp 3,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten. Darunter fast zwei Drittel aus erster Generation, das heißt sie sind selbst nach Deutschland zugewandert. Die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund im Land sind Deutsche durch Geburt oder durch Einbürgerung. Mit einem Anteil von insgesamt 31 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund liegt Baden-Württemberg unter den Bundesländern auf Rang drei hinter dem Stadtstaat Bremen und Hessen und 7 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt, 24  Prozent. Die Zahlen beziehen sich auf Menschen in Privathaushalten. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden seit 2017 nur noch mit wenigen Merkmalen erfasst. Darum kann für diese kein Migrationshintergrund ermittelt werden. Als Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gelten Personen ohne eigene Haushaltsführung, die zum Beispiel in Pflegeheimen, Gefängnissen oder anderen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung leben.


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