Aus dem Rathaus Baden-Baden

Bald beginnt der Ernst des Lebens – Anmeldung Erstklässler für 2020

Bald beginnt der Ernst des Lebens – Anmeldung Erstklässler für 2020
Die Vincenti-Grundschule, Vincentistraße 2, hat ihren Anmeldetermin am Freitag, 8. November, von 8 bis 15 Uhr.

Baden-Baden, 12.10.2019, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, das am 1. August 2020 startet, sind alle Kinder, die bis zum 31. August 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. September 2014 bis 30. Juni 2015 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Stufen: Schritt 1 (im November/Dezember 2019) ist die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule, die zwingend erforderlich ist, auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll. Vorzulegen ist hier die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Information an die Grundschule, soweit die Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, also einer Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen. Auch sind Vorgespräche nötig, um die Schulfähigkeit beziehungsweise Schulreife festzustellen. Schritt 2 (bis März 2020) ist dann die Aufnahme der zukünftigen Erstklässler durch die Grundschule. Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung des Kindes. Dabei wird auch ein eventueller Schulbezirkswechsel angesprochen sowie der zukünftig besuchte Schulort geklärt (Privatschulen unterliegen keinem Schulbezirk) und die Schulfähigkeit festgestellt (erfolgt an der staatlichen Schule). Schritt 3 (September 2020) ist schließlich die Einschulung. Hier finden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über die genauen Termine werden die Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.

Die Anmeldetermine für die einzelnen Schulen sind unterschiedlich: In der Grundschule Baden-Oos, Ooser Hauptstraße 30, ist der Elternabend am Montag, 18. November, die Anmeldung am Montag, 2. Dezember (Terminvereinbarung am Elternabend). Ein Elterninformationsabend für die zukünftige Klasse 1f (Bilingualklasse) ist am Dienstag, 26. November, 19 Uhr. In der Grundschule Balg, Balger Hauptstraße 59, ist die Anmeldung am Donnerstag, 28. November, 13.30 bis 16 Uhr, in der Grundschule Cité, Breisgaustraße 21, am Mittwoch, 6. November, 18 Uhr (im Rahmen eines Elternabends), in der Grundschule Ebersteinburg, Ebersteinburger Straße 54, am Dienstag, 19. November, 17 Uhr. In der Grundschule Haueneberstein, Alte Dorfstraße 12, ist am Dienstag, 12. November, 19.30 Uhr, ein Elternabend und am Dienstag, 19. November, von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr die Anmeldung. In der Grundschule Klosterschule Lichtental, Hauptstraße 40, ist am Donnerstag, 14. November, 19 Uhr, Elternabend und am Freitag, 29. November, von 10 bis 14 Uhr die Anmeldung.

In der Grundschule Sandweier, Westring 1, ist Elternabend am Mittwoch, 23. Oktober, 20 Uhr, mit Ausgabe der Anmeldebögen und Rückgabe der schriftlichen Anmeldung bis 29. November. In der Grundschule Steinbach, Meister-Erwin-Straße 5, ist die Rückgabe des Formblatts vorläufige Anmeldung bis Dienstag, 10. Dezember. Die Theodor-Heuss-Grundschule, Rheinstraße 42, hat die Anmeldung terminiert auf Dienstag, 19. November, 13 bis 17 Uhr. Bei der Grundschule Varnhalt, Weinsteige 17, und Grundschule Neuweier, Weinstraße 16, gibt es den Elterngesprächsabend zum Thema «Rund um die Einschulung» am Mittwoch, 20. November, in der Grundschule Varnhalt. In beiden Schulen ist die Rückgabe der Erhebungsbögen bis Dienstag, 10. Dezember, erforderlich. Die Vincenti-Grundschule, Vincentistraße 2, hat ihren Anmeldetermin am Freitag, 8. November, von 8 bis 15 Uhr. Bei der Grundschule Pädagogium ist die Anmeldung ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Vorher ist jedoch die Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.

Neben den Anmeldeterminen bittet das städtische Fachgebiet Schule und Sport, auch folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben. Die Entscheidung trifft dann der Geschäftsführende Schulleiter. Das Fachgebiet Schule und Sport bittet die Erziehungsberichtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.


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