Lärmpegel von 45 Dezibel

BI „Windkraftfreies Grobbachtal“ sieht sich durch Weltgesundheitsorganisation bestätigt – „Gegen Windkraftanlagen auf Wettersberg und Hummelsberg“

Baden-Baden, 12.10.2018, Bericht: Redaktion Windenergieanlagen sollten nach einer aktuellen Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation, WHO, einen durchschnittlichen Lärmpegel von 45 Dezibel tagsüber nicht überschreiten, oberhalb dieses Wertes sei mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu rechnen.

Für genehmigungspflichtige Anlagen in allgemeinen Wohngebieten gilt laut Umweltbundesamt bei der Lärmbelastung ein Richtwert von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts. An diese Vorschrift müssen sich auch Windparks halten. Zur Einordnung des Wertes werden leise Radiomusik mit 50 Dezibel und der Lärm einer Kreissäge mit 100 Dezibel genannt.

Zum Bericht der Weltgesundheitsorganisation gibt die Bürgerinitiative «Windkraftfreies Grobbachtal» eine Erklärung ab, in der sie ihre Forderungen bestätigt sieht. Die Erklärung im Wortlaut:

Die jüngste Feststellung der WHO zur Gesundheitsschädlichkeit von Lärm durch Windkraftanlagen bestärkt die Position der Bürgerinitiative «Windkraftfreies Grobbachtal». Die WHO empfiehlt Lärmrichtwerte, die deutlich unter den heute in Deutschland geltenden liegen. Andernfalls sei, so die Aussage der WHO, mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen. Die BI setzt sich seit Jahren gegen Windkraftanlagen auf Wettersberg und Hummelsberg ein. Dies nicht zuletzt, weil diese viel zu nahe an der Wohnbebauung lägen und gesundheitliche Schäden der zahlreichen betroffenen Bürgerinnen und Bürger vorprogrammiert wären. Für diese Haltung wird die BI gezielt von interessierter politischer Seite diskreditiert, unter anderem werden die durch Windkraftanlagen verursachten Gefahren als Hirngespinste von Hysterikern abgetan und instrumentalisiert.Aus Sicht der Bürgerinitiative ist zwingend, dass die aktuelle WHO-Feststellung nunmehr umgehend in politische Entscheidungsprozesse aller Ebenen einfließt. Darüber hinaus muss die WHO-Empfehlung bei anstehenden juristischen Prüfungen, konkret auch bei dem laufenden Normenkontrollantrag der Stadt Baden-Baden gegen die Regionalplanung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, Berücksichtigung finden. Diese Normenkontrolle ist maßgeblich von der BI mitinitiiert worden.


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