Kritik an Verwaltung und Gemeinderäten
„Bürgerbeteiligung eine Farce!“ - Offenes Schreiben an die Baden-Badener Gemeinderäte zum SWR-Gelände
Baden-Baden, 22.09.2018, Bericht: Redakiton Mit einem Schreiben wendet sich der Baden-Badener Bürger Marduk Buscher an die Baden-Badener Stadtverwaltung und die Gemeinderäte zum Thema «Bebauungsplan ‘Wohnen am Tannenhof’»
Das Schreiben im Wortlaut:
Liebe Gemeinderäte (m/w),
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei denjenigen Mitgliedern des Bauausschusses bedanken, welche unsere Einwände in der gestrigen Sitzung vorgetragen und vertreten haben! Ich bitte um Entschuldigung, daß ich es im Vorfeld nicht für notwendig hielt, die letzte Mail auch an die Bauverwaltung weiterzuleiten, was ich auf diesem Wege über die Geschäftsstelle des Gemeinderates sicher besser handhabe als geschehen! Auf diesem Wege erhalten nun sicher auch alle Gemeinderäte mein Schreiben, von denen mir keine Mailadresse vorliegt.
Ich wäre gestern am liebsten aufgesprungen und hätte unsere Einwände selbst vertreten, hielt das aber nicht für statthaft, weshalb ich nun vor der Alles entscheidenden Sitzung am Montag noch einmal Stellung nehmen möchte.
1 Geschoß-Staffelung-Änderung 3-4-5 statt 4-3-5 in der Tallage, von Norden gesehen
Der Bauträger entgegnete auf den vorgetragenen Vorschlag lediglich, daß man den Entwurf nicht mehr ändern wolle, und Herr Schübert sprach ein Machtwort, daß mit der Entscheidung des Gestaltungs-Wettbewerbs bereits alles klar gewesen sei, und Änderungen nur als Verschlechterungen gesehen werden könnten. Für wen, frage ich mich? Für die Nachbarn entlang der Fremersbergstraße wäre eine Änderung der Staffelung allemal sehr viel angenehmer. Und der Standpunkt, nach dem Wettbewerb sei keine Änderung mehr möglich, führt eigentlich das ganze Offenlegungsverfahren ad absurdum. Wenn keine Änderungsmöglichkeit mehr besteht, ist die Bürgerbeteiligung eine Farce! Ich bitte also, diesen Punkt noch einmal zu prüfen und eine Änderung des Bauvorhabens im Sinne der Nachbarn herbeizuführen!
2. Randstreifenerweiterung Dettenbach
Unser Anwalt hatte in seinem Schreiben darauf hingewiesen, daß das Landesgesetz zwingend einen beidseitigen Randstreifen von 5 Metern vorsieht. Der Bauträger behauptet, daß es lediglich eine Verschmälerung auf jeweils vier Meter gebe, was nicht anders gehe. Die Pläne lassen aber erkennen, daß vor allem im Bereich der Kaskaden hinter unseren Garagen (Schirmhofweg 1) und auch an anderen Stellen wesentlich engere Räume vorgesehen sind. Das Landesgesetz läßt zwar Unterschreitungen der Bestimmung in Ausnahmefällen zu, besagt aber ausdrücklich, es dürften dazu keine rein wirtschaftlichen Erwägungen zugrunde gelegt werden. Genau dies ist aber der Fall, wenn Herr Schübert − wieder im Tonfall eines Machtwortes − behauptet, eine Bebauung der Tallage sei sonst überhaupt nicht möglich. Ja, wieso denn?! Warum wurde dies nicht in Frage gestellt? Dann werden die Gebäude eben etwas kürzer. Sich auf diese Argumentation einzulassen, wie der Bauausschuß dies gestern tat, heißt, das Landesgesetz mit Füßen treten! Und wenn sich die Obere Gewässerbehörde dazu bewegt fühlte, dieser Begründung nachzugeben und die Verschmälerung der Randstreifen zu genehmigen, dann muß auch dies gerichtlich geprüft werden!
Meine Frau und ich bitten Sie sehr, die beiden Punkte noch einmal zu überdenken!
Mit freundlichem Gruß
Marduk Buscher
PS: Nach der gestrigen Sitzung des Bau-Ausschusses kamen mir ehrlich gesagt Zweifel an den Usancen bei der Entscheidungsfindung in den Gremien des Baden-Badener Gemeinderates. Ich möchte vorschlagen, daß wesentlich Einwände künftig vom Beschwerdeführer oder seinem rechtlichen bzw. fachlichen Vertreter im Vorfeld von Abstimmungen persönlich vorgetragen werden, weil nur so eine befriedigende Diskussion möglich ist, die demokratischen Prinzipien entspricht! Auf eine Bürgerbeteiligung wie im jetzt erlebten Verfahren sollte man sonst allein schon aus Kostengründen und der Ehrlichkeit halber besser verzichten!
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