Kritik an Bebauungsplan

Bürgerinitiative Aumatt fordert Gemeinderäte auf „Bebauungsplan ‚Urbanes Gebiet‘ Aumatt nicht zu billigen“ – Entscheidung am Montag im Baden-Badener Gemeinderat

Bürgerinitiative Aumatt fordert Gemeinderäte auf „Bebauungsplan ‚Urbanes Gebiet‘ Aumatt nicht zu billigen“ – Entscheidung am Montag im Baden-Badener Gemeinderat
Bürgerinitiative Oosscheuern kämpft weiter für Wohnraum im "Urbanen Gebiet Aumatt". Foto: Archiv

Baden-Baden, 22.05.2020, Bericht: Redaktion In einem Schreiben vom Mittwoch an die Baden-Badener Gemeinderäte fordert die Bürgerinitiative Oosscheuern den Baden-Badener Gemeinderat auf, «den Bebauungsplan ‚Urbanes Gebiet Aumatt‘ nicht zu billigen, bzw. zu überarbeiten und 50 Prozent Wohnen linear auf MU 1 und MU 2 zu verteilen».

Am Montag steht der Bebauungsplan zur Abstimmung auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Im Februar war die Entscheidung über den Bebauungsplan vertagt worden, weil zunächst der Gestaltungsbeirat eingeschaltet werden sollte. goodnews4.de berichtete.

Das Schreiben der Bürgerinitiative Oosscheuern an die Gemeinderäte im Wortlaut:

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeindesrates der Stadt Baden-Baden,

am 25.05.2020 soll der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden den Bebauungsplan «Urbanes Gebiet Aumatt» billigen und in die Offenlage befördern. Die in der Beschlussvorlage angegebene Beratungsfolge ist falsch; es gab am 14.05.2020 keine öffentliche Beratung im Bau- und Umlegungsausschuss.

Der Bebauungsplan «Urbanes Gebiet Aumatt» schreibt erfreulicherweise Nutzungsanteile vor, aber die Nutzungsanteile im Plangebiet sind unterschiedlich verteilt, was der schriftlichen Aussage des 1.BM Herr Uhlig widerspricht (Anlage). Dieser bestätigte uns schriftlich, dass mindestens 40 Prozent der Geschossflächen des Plangebiets für Wohnungen zu verwenden und unterschiedliche Nutzungsanteile für die verschiedenen Gebäude nicht vorgesehen sind.

Teilbereich MU2 ist zu 20 Prozent für Wohnen und 80 Prozent für Gewerbe vorgesehen. Hier sehen wir die Gefahr, dass das umstrittene Gebäude (GH = 19,5m) damit zu 100 Prozent gewerblich genutzt wird. Eine zusätzlicheinzuhaltende Mindestnutzung von 20 Prozent für Wohnen pro Gebäudekomplex könnte einen solchen, sicher nicht gewollten, Missstand beseitigen.

Laut Herrn Riehle vom Gestaltungsbeirat wird das umstrittene Gebäude in MU2 von einer ehemaligen Gebäudehöhe von 24,6 m vorläufig mit 19,4 m ausgewiesen. Unklar sind die Sanktionen im Falle einer Überschreitung. Wir bitten Sie darauf zu bestehen, dass im Bebauungsplan ein Rückbau festgelegt wird – und zwar als einzig mögliche Sanktion.

Die Nutzungsschablonen im gesamten Plangebiet zeigen keine Merkmale einer Wohnbebauung, da die Kubatur auf einem Architekturwettbewerb mit Vorgabe gewerbliche Nutzung gründet. Von einem dringend nötigen neuen Wettbewerb mit Vorgabe Urbanes Gebiet erwarten wir gänzlich andere Kubaturen.

Die Verbesserung der Verkehrssituation resultiert, neben einer Verkürzung der Umlaufzeit von 120s auf 90s und einem zweiten Rechtsabbiegestreifen auf die B500, insbesondere auf der zusätzlichen Verlegung der Wender (Seite 24 Absatz 3 des Verkehrsgutachtens). Der 1.BM Herr Uhlig geht nicht von einem Umbau der B500 aus, was aber die Verlegung der Wender zwingend erfordert.

Das Klimagutachten erklärt auf Seite 11, dass ein Kaltluftstrom ab etwa 10.000 m³/s zur Durchströmung von kleineren Siedlungen erforderlich ist. Für das Plangebiet wird auf Seite 39 ein Kaltluftstrom von 1.298 m³/s vorausgesagt.

Der Entscheidungsvorschlag im Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom 26.2.2020 weist darauf hin, dass die grundsätzliche Eignung als Heilbad aus lufthygienischer Sicht im Stadtteil Oos und in der Kernstadt aktuell nicht gegeben ist. Diese prekäre Situation wird durch die Verringerung der Kaltluftströme durch den Bebauungsplan «Urbanes Gebiet Aumatt» weiter verschärft.

Die Vor- und Nachteile des Bebauungsplans werden auf die Eigentümer der betroffenen Flurstücke unterschiedlich verteilt. So wird das im privaten Besitz befindliche Flurstück 5615/2 erheblich mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie durch vorgeschriebene Pflanzung von Platzbäumen belastet. Hat der Grundstückseigentümer des Grundstücks mit der Flst.-Nr.: 5615/2 der vorliegenden Überplanung seines Grundstücks zugestimmt?

Aus den oben aufgelisteten Gründen bitten wir Sie, den Bebauungsplan «Urbanes Gebiet Aumatt» nicht zu billigen, bzw. zu überarbeiten und 50% Wohnen linear auf MU 1 und MU 2 zu verteilen.

Mit der jetzt beabsichtigten Verteilung wird de facto im MU 2 ein 80%-iges Gewerbegebiet mit 20%-igem «Feigenblattwohnen» geschaffen. Das 70%-ige Wohnen im MU 1 wird auf den St. Nimmerleinstag verschoben, da die Fa. Farben Frank keine Anstalten macht, Ihren Sitz in ein Gewerbegebiet zu verlegen.

Mit freundlichen Grüßen

BI Oosscheuern
i.A. Joachim Velten


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