Aus dem Rathaus Baden-Baden

Experten appellieren wegen anhaltender Trockenheit - „Bachwasserentnahme nur in geringen Mengen“

Experten appellieren wegen anhaltender Trockenheit - „Bachwasserentnahme nur in geringen Mengen“
Die Entnahme von Wasser aus Bächen ist nur in geringen Mengen mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 10.08.2018, Bericht: Rathaus Anfang Juli hatte das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz über die strengere Regelung bei der Bachwasserentnahme informiert.

Aus aktuellem Anlass und gerade auch wegen der weiterhin anhaltenden Trockenheit appellieren die Experten, es mit der Bachwasserentnahme «nicht zu übertreiben» und nennen auch nochmals die Gründe: So steigt bei anhaltender Trockenheit der Bedarf, Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Und als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach auch anzubieten. Doch gibt es, wie das städtische FG Umwelt und Arbeitsschutz nochmals betont, mit dem seit 2014 in Kraft getretenen Landeswassergesetz keinen «Eigentümer- und Anliegergebrauch von Gewässern» mehr. Das bedeutet also, dass die Benutzung eines Gewässers nur im Rahmen des Gemeingebrauchs erfolgen darf.

Im Rahmen dieses sogenannten Gemeingebrauchs ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch «keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind». Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie vor allem in den kleineren Gewässern. Denn schließlich, so die Stadt-Pressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass.

Niedrigwasser belastet Tiere und Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Und wenn Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es kommt vermehrt zu Algenwuchs. «Deshalb appellieren wir auch erneut an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen», so Thomas Eckerle von dem städtischen FG Umwelt und Arbeitsschutz.

Nicht zulässig sind auch das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Wassermengen ohne wasserrechtliche Erlaubnis, beispielsweise mit elektrischen Pumpen. Fazit: Erlaubt bleibt lediglich, geringe Mengen, etwa mit einer Gießkanne, zu entnehmen.


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