Erste Gemeinderatssitzung des Jahres
Gemeinderatssitzung am Montag – Vom geehrten Sänger Tony Marshall bis zur empörten Stadträtin Astrid Sperling-Theis
Baden-Baden, 31.01.2018, Bericht: Redaktion Die Sitzung des Gemeinderates am Montag hatte in ihrem nichtöffentlichen Teil eine zumindest für Baden-Badener Verhältnisse historische Entscheidung zu treffen.
Erneut sollten die Gemeinderäte über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an den Baden-Badener Unterhaltungskünstler Toni Marshall entscheiden. goodnews4.de berichtete. Der Gemeinderat vergibt nun zum zweiten Mal innerhalb der noch kurzen Amtszeit von Oberbürgermeisterin Margret Mergen diese Ehre, nach der Entscheidung für den französischen Komponist Pierre Boulez im Jahr 2014.
Im öffentlichen Teil der Sitzung berichtete OB Mergen, dass die Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Doppelhaushalt eingegangen sein. Zur aktuellen Flüchtlingssituation in Baden-Baden referierte Iska Dürr, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Soziales. Beim Tagesordnungspunkt 6 zum Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Baden-Baden kritisierte der grüne Stadtrat Günter Seifermann, dass der Bericht der GPA vom 01. Juli 2016 den Gemeinderäten erst nach eineinhalb Jahren zur Kenntnis gelangte. «Es gäbe zum GPA-Bericht noch vieles weitere kritisch zu sagen, was alle von uns Gemeinderäten sicher bestätigen können», erklärte der grüne Stadtrat. Er wies auch auf die «lapidare häufige Verwaltungsbemerkung ‘wird künftig beachtet’» hin. Zu einem anderen Fall, der ohne Konsequenzen ds Regierungspräsidums bleiben soll, äußerte sich Astrid Sperling-Theis. «Ich bin empört», zeigte die grüne Stadträtin ihr fehlendes Verständnis über die Haltung der Karlsruher Aufsichtsbehörde, die zwar Gesetzesverstöße erkannte, aber nach der Prüfung des Vergabeverfahrens der Leopoldsplatz-Sanierung, nicht aufsichtlich tätig werden will. goodnews4.de berichtete.
Das goodnews4-Protokoll von Nadja Milke zur Gemeinderatssitzung vom Montag, 28. Januar 2018:
TOP 1 Bürgerfragestunde, Fragen, Anregungen und Vorschläge
Keine Wortmeldung.
TOP 2 Informationen der Verwaltung
Oberbürgermeisterin Margret Mergen teilte mit, dass die Genehmigung des Doppelhaushalts 2018/19 vom Regierungspräsidium Karlsruhe eingegangen sei. Damit liege erstmals bereits im Januar ein genehmigter Haushalt vor. Das Regierungspräsidium habe seine Genehmigung mit der Bitte verbunden, weiter das Thema Wirtschaftlichkeit im Blick zu halten, da die Rücklagen voll in Anspruch genommen würden und auch eine Neuverschuldung getätigt werde.
OB Mergen kündigte eine Informationsveranstaltung zum Thema Nationalpark für den 15. Juni im Löwensaal an.
Iska Dürr, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Soziales berichtete über die aktuelle Flüchtlingssituation in Baden-Baden. PDF Bericht
TOP 3 Informationen zum Nationalpark durch Nationalparkleiter Dr. Thomas Waldenspuhl
Die Stadt Baden-Baden hat 421 Hektar zu dem insgesamt 10.062 Hektar großen Nationalpark Schwarzwald beigesteuert. 78 Prozent der Baden-Badener Nationalparkfläche gehören zur sogenannten Kernzone des Nationalparks.
Nationalparkleiter Thomas Waldenspuhl berichtete die Daten und Fakten des Nationalparks sowie die Ziele und Arbeitsschwerpunkte. Ziel des Nationalparks sei das Ringen um das richtige Maß zwischen Prozessschutz, Mensch und Politik. Arbeitsschwerpunkte seien unter anderen die Besucherinformation und die Forschung. Insgesamt 37,13 Millionen Euro würden derzeit zudem in neue Besucherzentren und Infrastruktur am Ruhestein und in Herrenwies investiert.
TOP 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
OB Mergen verwies auf den Aushang im Rathaus.
TOP 5 Bebauungsplan «Zähringer Hof −; 1. Änderung»;
a) Behandlung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschlüsse
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Bei dem zu ändernden Teil des B-Planes «Zähringer Hof» handelt es sich um das einzige Kerngebiet nach §7 BauNVO der Stadt Baden-Baden. Aufgrund dessen sind in diesem Gebiet Vergnügungsstätten und Wettbüros allgemein zulässig. Dies ist städtebaulich nicht mehr vertretbar. Die Änderung des B-Planes soll analog des BPlanes «Ausschluss von Vergnügungsstätten TB I Innenstadt» künftig im folgendem genannte Vergnügungsstätten ausschließen:
1. Vergnügungsstätten, deren überwiegende Zweckbestimmung die kommerzielle Nutzung von Glücksspielen und/oder Unterhaltungsgeräten, Spielhallen, Spielcasinos, ist.
2. Vergnügungsstätten, deren überwiegende Zweckbestimmung Sexdarbietungen sind.
3. Einzelhandelsbetriebe, die in nicht unerheblichem Umfang Waren und Dienstleistungen überwiegend sexuellen Charakters, Sexshops, Videotheken mit diesem Angebot und Ähnliches, wenn Sex-Videos in einer Kabine vorgeführt werden, anbieten.
4. Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten oder Ähnlichem dienen.
5. Einrichtungen, die dem Aufenthalt und/oder der Bewirtung dienen und in denen gleichzeitig Glücksspiele nach § 284 StGB, Wetten, Sportwetten oder Lotterien angeboten werden.
6. Wettannahmestellen
Weiterhin sind die in § 6 Absatz 2 Nummer 8 und Absatz 3 BauNVO genannten Nutzungen entsprechend § 1 Abs. 9 BauNVO ausgeschlossen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
TOP 6 Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Baden-Baden für die Jahre 2010 − 2012 sowie der Eigenbetriebe Umwelttechnik und Stadtwerke Baden-Baden für die Jahre 2010 − 2013 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Der Gemeinderat nimmt die Abschlussbestätigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bei der Stadt Baden-Baden für die Jahre 2010 bis 2012 sowie der Eigenbetriebe Umwelttechnik und Stadtwerke Baden-Baden für die Jahre 2010 bis 2013 zur Kenntnis. Die Anmerkungen der nicht für abgeschlossen erklärten Prüfungsfeststellungen werden bei künftigem Verwaltungshandeln berücksichtigt. Der Gemeinderat bestätigt/genehmigt die Kostenentwicklung bei der Vergabe des ADV-Verfahren Finanzwesen «Newsystem kommunal».
Günter Seifermann, Die Grünen, kritisierte zunächst, dass der Bericht der GPA vom 01. Juli 2016 den Gemeinderäten erst nach 1 ½ Jahren zur Kenntnis gelangte. Bei der Kostenentwicklung des sogenannten «ADV-Verfahrens Finanzwesen» sah Günter Seifermann Parallelen zu anderen Verfahren und spielte damit wohl auf die Leopoldsplatz-Affäre an. «Hier wurde wörtlich vom RP erklärt, dass grundsätzlich die Zuständigkeit des Gemeinderates gegeben ist und zu dem Zeitpunkt, als sich die Kostenerhöhung abgezeichnet hat, eine Genehmigung für die Überschreitung und Erweiterung des Auftrags an die Fa. Infoma einzuholen gewesen wäre, diese Feststellung kommt uns doch irgendwie bekannt vor? Wir sollen heute konkret diesen Punkt auf Anweisung des RP nachträglich beschließen», so Günter Seifermann in seiner Erklärung, die er in der Gemeinderatssitzung verlas. Die GPA habe «vor allem das formlose Beauftragen per E-Mail ohne die nötigen zwei Unterschriften» beanstandet. Günter Seifermann beantragte die Vertagung des Beschlusses zur Kostenentwicklung des ADV-Verfahrens bis der von der Verwaltung zugesagte Projektbericht vorliege. «Es gäbe zum GPA-Bericht noch vieles weitere kritisch zu sagen, was alle von uns Gemeinderäten sicher bestätigen können. Es liegt nun auch an uns, die lapidare häufige Verwaltungsbemerkung ‘wird künftig beachtet’ zu den Prüfungsbemerkungen fortlaufend auf deren Umsetzung zu kontrollieren. Dies gilt auch zum Thema ‘Bearbeitungsrückstände’, ‘Beachtung der Zuständigkeiten des Betriebsausschusses bei Personalentscheidungen’ und den kritischen GPA-Anmerkungen zu den jeweils über dem Landesdurchschnitt liegenden Personalausgaben und dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand.»
Martin Ernst, FBB, kritisierte ebenfalls, dass der «Vorgang acht Jahre alt» sei und ein Drittel der Stadträte damals noch nicht im Amt gewesen seien.
Dem schloss sich auch Rolf Pilarski, Sprecher der FDP-Gruppe, an und kritisierte, dass die Stadtverwaltung «aufgrund von Personalmangel die gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfülle», den Gemeinderat zu informieren.
Stadtkämmerer Thomas Eibl erklärte, zu der Vergabe des ADV-Verfahrens Finanzwesen ein detailliertes Leistungsverzeichnis zu erstellen sei nicht möglich gewesen, man habe fünf große Verfahren zu Angeboten aufgefordert und in jeweils zehnstündigen Gespräche mit allen die Wirtschaftlichkeit aller Kriterien abgeprüft. Im Ergebnis habe man ein leistungsfähiges System erhalten und 1,3 Millionen Euro eingespart.
OB Mergen erklärte, dass aufgrund des aufwändigen Verfahrens der überörtlichen Prüfung, an dem neben der GPA und der Stadt auch das Regierungspräsidium beteiligt sei, es nicht unüblich sei, dass bereits lange zurückliegende Jahre geprüft würden. Dies sei zwar unbefriedigend, aber an dem langwierigen Verfahren könne die Stadt nichts ändern.
Der Gemeinderat stimmte mit 11 zu 30 Stimmen gegen den Antrag der Grünen und mit 13 zu 28 Stimmen für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
TOP 7 Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderats der Stadt Baden-Baden, Fraktionsfinanzierungssatzung
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Bisher wurde die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderats, Fraktionsmittel, durch Richtlinien, die in Absprache mit dem Ältestenrat erstellt wurden, geregelt. Zur Erhöhung der Transparenz sollen die Fraktionsmittel künftig durch eine Satzung bestimmt werden. Neben der geänderten Form ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien inhaltlich folgende Änderungen:
1.) Abrechnung von Klausurtagungen/Informationsfahrten Bisher: ausschließlich Besuche in Partnerstädte konnten über die Fraktionsmittel abgerechnet werden Künftig: Klausurtagungen/Informationsfahrten, die der Fraktionsarbeit dienen und einen kommunalpolitischen Bezug zu Baden-Baden haben können mit bis zu 2 Übernachtungen abgerechnet werden
2.) Erweiterung ausdrücklich nicht zugelassener Verwendungen der Fraktionsmittel Bisher: Abrechnung von Geschenken für Fraktionsmitglieder, für die Verwaltungsspitze oder Verwaltungsmitarbeiter möglich Künftig: Abrechnung von Geschenken für Fraktionsmitglieder, für die Verwaltungsspitze oder Verwaltungsmitarbeiter nicht zulässig
3.) Verfügungsmittel nach Nummer 5 der Richtlinie werden in die Satzung nicht aufgenommen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
TOP 8 Erhöhung Aufwandsentschädigung in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften
Der Tagesordnungspunkt wurde von Oberbürgermeisterin Mergret Mergen zu Beginn der Sitzung abgesetzt.
TOP 9 Gewährung eines Werbekostenzuschusses an die Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Mit Beschluss des Hauptausschusses am 24.06.2002 wurde der BadenBaden Kur & Tourismus GmbH, BBT, für die Jahre 2002 bis 2004 ein Zuschuss von 60.000 Euro netto jährlich zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen gewährt. In den folgenden Jahren wurde dieser Zuschuss mit Verabschiedung des jeweiligen Haushalts genehmigt. So auch geschehen mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 am 18.12.2017 unter dem Teilergebnishaushalt 18663 Kurbetrieb -BadenBaden Kur & Tourismus GmbH-. Dieser jährliche Zuschuss ist für die BBT von großer Bedeutung, da mit diesem die Touristinformationen in der Trinkhalle und in der Schwarzwaldstraße betrieben werden. Diese sichern nicht nur die umfassende Betreuung und Beratung des nationalen und internationalen Gästeklientels. Auch die Baden-Badener Bürger profitieren von den zwei Infostellen durch das dort angesiedelte Ticketing der zahlreichen Kultureinrichtungen. Vor dem Hintergrund einer etwaigen Prüfung des Zuschusses, beispielsweise im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung oder dergleichen, soll dieser noch einmal mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Absicherung bzw. Bekräftigung bestätigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, der BBT für die Jahre ab 2018 bis auf Widerruf einen Zuschuss von 60.000 Euro netto pro Jahr zur Sicherung der zu erbringenden Werbeleistungen zu gewähren.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
TOP 10 Gewährung eines Zuschusses an die EurAka Baden-Baden gGmbH zur Sicherung der zu erbringenden Leistungen
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung: Der EurAka Baden-Baden gGmbH wird ab dem Jahr 2018 jeweils vorbehaltlich des genehmigten Haushalts bis auf Widerruf ein jährlicher Zuschuss von 1.309.200 Euro zur Sicherung der zu erbringenden Leistungen gewährt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage der Verwaltung.
TOP 11 Anfragen aus dem Gemeinderat
«Ich bin empört»,, protestierte Astrid Sperling-Theis, Die Grünen, gegen die Entscheidung des Regierungspräsidums, nach der Prüfung des Vergabeverfahrens der Leopoldsplatz-Sanierung nicht aufsichtlich tätig zu werden. goodnews4.de berichtete. Das Regierungspräsidium habe ein Vergehen amtlich bescheinigt und weil die Stadt Besserung gelobe, gebe es keine Konsequenzen.
OB Mergen antwortete, dass bei einem komplexen Verfahren bei 600 Mitarbeitern es passieren könne, dass nicht alles «generalstabsmäßig» laufe. Man habe sich umgehend verwaltungsintern zusammengesetzt und ein Ablaufverfahren für den Gemeinderat ausgearbeitet. Eine solide Fehlerkultur sei, wenn man Fehler mache, daraus zu lernen.
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