Aus dem Rathaus Sinzheim

Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2017 – Billigung weiteres Vorgehen Bebauungsplan Glockenweiher

Sinzheim, 05.01.2018, Bericht: Rathaus In der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember behandelten die Gemeinderäte unter anderem das Thema Bebauungsplan «Glockenweiher»

Bebauungsplan «Glockenweiher»
Billigung des Vorentwurfs und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Vorentwurf für einen Bebauungsplan «Glockenweiher» vorgestellt. Wesentlicher Inhalt des Vorentwurfs sind die Erschließungsachsen von der Erlenstraße, von der Hauptstraße und von der Weiherstraße.

Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf und beschloss folgende weitere Vorgehensweise:

I. und II. Quartal 2018 Bewertung der Grundstücke und Vorbereitung der Eröterungstermine
III. Quartal 2018 Durchführung der Erörterungstermine
IV. Quartal 2018 Erstellen des Entwurfs auf der Grundlage des Ergebnisses
der durchgeführten Erörterungstermine

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
1 Befangenheit

Sanierung Kirrlachweg
a) Billigung der aktualisierten Entwurfsplanung
b) Billigung der Ausführungsplanung
c) Ausschreibungsbeschluss

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2017 über die Entwurfsplanung zum Ausbau des Kirrlachweges im Abschnitt zwischen dem Finken- und dem Burgweg beraten. Die Entwurfsplanung orientierte sich am bisherigen Straßenausbau mit einer bituminös befestigten Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen, Breite ca. 1,10 Meter.

Da die beiden Gehwege wegen der geringen Breite nur eingeschränkt nutzbar sind, wurde beschlossen, dass anstelle von zwei Gehwegen die Anlegung eines Gehweges auf der Nordseite der Fahrbahn mit einer Mindestbreite von 1,50 m erfolgt.

Im Rahmen der Aktualisierung der Planung wurden auch die Möglichkeiten zur Ordnung des ruhenden Verkehrs geprüft. In dem betreffenden Abschnitt des Kirrlachweges können durch Markierung insgesamt vier versetzte Parkbuchten mit sieben Parkplätzen angelegt werden.

Der Gemeinderat billigte die aktualisierte Entwurfsplanung mit einseitigem Gehweg.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Ein Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros hat in der Sitzung die Details der Ausführungsplanung erläutert, die der Gemeinderat anschließend gebilligt hat.

Parallel prüfen die Gemeindewerke die Möglichkeiten zur Verlegung von Leitungen zum Ausbau des Breitbandnetzes.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der weitere Bauzeitenplan sieht wie folgt aus:

20.01.2018 Ausschreiben der Arbeiten in der Tageszeitung
28.02.2018 Vergabe der Arbeiten
19.03.2018 Voraussichtlicher Baubeginn
23.11.2018 Voraussichtliches Bauende

Im Vergleich zur bisherigen Planung erhöhen sich gemäß Kostenberechnung vom 27.11.2017 die Kosten für den einseitigen Gehweg um 8.500,00 Euro auf brutto 228.500,00 Euro. Haushaltsmäßig stehen Mittel in Höhe von 280.000,00 Euro zur Verfügung. Daher kann der Haushaltsansatz reduziert werden. Der Kostenanteil der Gemeindewerke ist im Haushaltsentwurf als Einnahme eingestellt.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten zur Sanierung des Kirrlachweges öffentlich auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Sanierung Burgweg
a) Billigung der Ausführungsplanung
b) Ausschreibungsbeschluss

Der Technische Ausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2017 die Entwurfsplanung für die Sanierung des Burgwegs gebilligt. Auf dieser Grundlage wurde die Ausführungsplanung erstellt. Zur Ausführungsplanung gehört unter anderem die Festlegung der Höhen der Fahrbahndecke und die Betrachtung der Hofzufahrten.

Die Einzelheiten der Planung wurden in der Sitzung erläutert. Alternativ zum Pflasterbelag wird auch ein Asphaltbelag ausgeschrieben.

Der Gemeinderat billigte die Ausführungsplanung für die Sanierung des Burgweges.

Parallel prüfen die Gemeindewerke die Möglichkeiten zur Verlegung von Leitungen zum Ausbau des Breitbandnetzes.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der weitere Bauzeitenplan sieht wie folgt aus:
20.01.2018 Ausschreiben der Arbeiten in der Tageszeitung
28.02.2018 Vergabe der Arbeiten
19.03.2018 Voraussichtlicher Baubeginn
23.11.2018 Voraussichtlicher Bauende

Gemäß Kostenberechnung vom 08.11.2017 belaufen die prognostizierten Kosten für die Sanierung des Burgweges auf brutto 371.280,00 Euro. Haushaltsmäßig stehen 350.000,00 Euro zur Verfügung. Deshalb ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Haushalt 2018 in Höhe von 22.000,00 Euro erforderlich.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Arbeiten zur Sanierung des Burgweges öffentlich auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gemeindewerke Sinzheim
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, Wasserversorgungssatzung − WVS, der Gemeinde Sinzheim

Der Gemeinderat hat am 29.11.2017 die Erhöhung des Wasserversorgungsbeitrags auf Grundlage der Globalberechnung beschlossen.

Aufgrund des vom Gemeinderat beauftragten Baus einer Wasserenthärtungsanlage im Wasserwerk «Im Großen Bruch» ist auch eine Anpassung des Wasserpreises notwendig. Die Kalkulation wurde in der Sitzung vorgestellt.

Der aktuelle Wasserpreis beträgt pro Kubikmeter 1,61 Euro netto, 1,72 Euro brutto. Zur Kostendeckung ist eine Erhöhung in Höhe von 0,39 Euro pro Kubikmeter, netto, beziehungsweise 0,42 Euro pro Kubikmeter, brutto, nötig. Somit erhöht sich der Wasserpreis auf 2,00 Euro pro Kubikmeter netto beziehungsweise 2,14 Euro pro Kubikmeter brutto.

Durch eine neue privatrechtliche Regelung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Konzessionsträger der Tank- und Rast, Bühl ist es erforderlich einen Wasserpreis außerhalb der Gemeinde Sinzheim festzulegen. Der Zuschlag beträgt 0,32 Euro pro Kubikmeter netto, somit 2,32 Euro pro Kubikmeter netto.

Der Gemeinderat hat daher folgendes beschlossen:

− Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation des Wasserpreises zu. Die Verbrauchsgebühr für die gemessene Wassermenge wird auf 2,00 Euro netto beziehungsweise 2,14 Euro brutto je Kubikmeter ab dem 1. Januar 2018 festgesetzt.

− Der Wasserversorgungsbeitrag wird auf 4,50 Euro netto beziehungsweise 4,82 Euro brutto je Quadratmeter Nutzfläche festgesetzt.

− Die Verbrauchsgebühr für die gemessene Wassermenge außerhalb der Gemeinde Sinzheim wird auf 2,32 Euro pro Kubikmeter netto beziehungsweise 2,48 Euro pro Kubikmeter brutto ab dem 1. Januar 2018 festgesetzt.

Der Gemeinderat hat dies in der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, Wasserversorgungssatzung − WVS, der Gemeinde Sinzheim beschlossen. Die Satzung war unter den Amtlichen Bekanntmachungen in der letzten Ausgabe des Nachrichtenblattes abgedruckt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gemeindeeigene Gebäude - Stromverbrauch
Umstellung auf Ökostrom
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.11.2017

Die Fraktion «Bündnis 90/Die Grünen» stellte am 20.11.2017 folgenden Antrag:

Die Gemeinde Sinzheim soll zum Jahreswechsel für ihre gemeindeeigenen Gebäude den Strombezug auf Ökostrom umstellen. Dieser Wechsel ist für alle Gebäude, wie Rathaus, Schulen, Kitas und Bauhof, in welchen wir Nutzer sind, zu vollziehen. Begründung:

Die Gemeinde geht als Vorbild voran mit dem Umstieg auf eine klimafreundlichere Energieversorgung. Wir freuen uns, dass unsere Gemeindewerke Sinzheim unter anderem ein Ökostromprodukt aus Wasserkraft anbietet und dies soll die Gemeinde unterstützen. Damit leisten wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Wichtig ist auch dies in den Schulen zu kommunizieren und Ökostrom zu erklären. In Zeiten des Klimawandels ist dies eine Möglichkeit zusätzlich zum Energiesparen, was jeder einzelne dazu beitragen kann.

Der Gemeinderat hat beschlossen den gesamten Strombezug der Gemeinde Sinzheim ab dem 01.01.2018 auf Ökostrom umzustellen.

Im Jahre 2016 hatte die Gemeinde Sinzheim einen Gesamtstromverbrauch von 1.269.561 KWh. Der Mehrpreis für Ökostrom (Wasserkraft aus der Schweiz) hätte sich bezogen auf das Jahr 2016 auf 3.046,95 Euro, 2,40 Euro/MWh, belaufen.

Durch die Umstellung wird dies für Sinzheim eine jährliche Einsparung an CO2 von rund 825,2 to pro Jahr bedeuten, 1.269.561 kWh Stromverbrauch x 650 g CO2/kWh.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

Gemeindewerke Sinzheim
Baugebiet östlich der L 80, Wasserversorgung
Vergabe Hydraulische Ausrüstung

Der Auftrag zur hydraulischen Ausrüstung der Wasserversorgung im Baugebiet «Östlich der L 80» wird an die preisgünstigste Bieterin Firma ELIQUO Stulz GmbH, Grafenhausen zum Angebotspreis von 14.941,56 zuzüglich. 19 Prozent Mehrwertsteuervergeben.

Die Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Zink GmbH betrug 14.005,00 Euro netto. Die Abweichung von 6,7 Prozent liegt an der aktuell guten Marktlage und Auslastung der Firmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Annahme von Spenden
Zustimmung des Gemeinderats gemäß § 78 Abs. 4 GemO, Gemeindeordnung

Die Gemeinde Sinzheim erhielt im Zeitraum vom 06.12.2017 bis 10.12.2017 drei Spenden in Höhe von insgesamt 3.800,00 Euro für den Kindergarten Leiberstung, den Weihnachtsmarkt und bedürftige Einwohner. Da zwischen den Spendern und der Gemeinde kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, beschloss der Gemeinderat die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


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