Aus dem Rathaus Gernsbach

Gernsbacher Rathaus sorgt sich um Bambis – Hunde bedrohen Rehkitze

Gernsbacher Rathaus sorgt sich um Bambis – Hunde bedrohen Rehkitze
Besonders die Jungtiere gilt es zu schützen. Foto: Elsemargriet/ pixabay.de

Gernsbach, 01.08.2020, Bericht: ots Aus aktuellem Anlass bittet die Stadtverwaltung alle Hundebesitzerinnen und -besitzer, ihre Vierbeiner auch beim Waldspaziergang an die Leine zu nehmen, da die Rehkitz-Risse - verursacht durch nicht angeleinte Hunde - und die Gefahr von Hetzjagden und Übergriffen stark angestiegen sind.

Auch bei Hunden, die ihrem Halter aufs Wort gehorchen, kann der Jagdtrieb ausbrechen. Zudem ist es nicht nur der Biss eines Hundes, der für Rehe und andere Wildtiere tödlich sein kann, auch die panikartige Flucht des Wildes vor jagenden Hunden birgt Verletzungsgefahren, beispielsweise durch das Verfangen in Zäunen oder durch einen Sprung vor ein Auto. Um die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken, gibt es lange Schleppleinen, die für Sicherheit von Hund und Wild sorgen. Zuletzt steht der Mensch in der Verantwortung.

Wie Kreisjägermeister Dr. Frank Schröder mitteilt, sind besonders Jungtiere leichte Beute. Er bittet daher eindringlich darum, Hunde in sensiblen Gebieten mit Wildvorkommen, an die Leine zu nehmen. Dies dient auch dem Wohl der Hunde selbst, denn Hunde, die zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren neigen, sind nach der sogenannten Kampfhundeverordnung als gefährliche Hunde einzustufen. Sie unterliegen dann dem Leinen- und Maulkorbzwang. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können angezeigt werden. Des Weiteren sind Hunde insbesondere in Naturschutzgebieten grundsätzlich anzuleinen. Darüber hinaus ist nach Angaben des Kreisjägermeisters derzeit im Murgtal die Fuchsräude aufgetreten, was zur Ansteckung bei Hunden führen kann. Auch daher empfiehlt es sich, dass die Hundehalter ihre Tiere zu ihrem eigenen Schutz im Wald anleinen.

Die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach legt fest, dass Hunde in Wohngebieten an der Leine zu führen sind. Des Weitern dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Die Leinenpflicht im innerstädtischen Bereich wurde eingeführt, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Zum Schutz der Waldtiere werden die Hundehalter gebeten, ihre Schützlinge auch außerhalb von Ortschaften freiwillig an die Leine zu nehmen.

Auch weist Kreisjägermeister Dr. Schröder darauf hin, dass vermehrt Tierfreunde Situationen laienhaft bzw. falsch einschätzen und Jungtiere - die vielleicht auch nur auf den ersten Blick ohne Muttertiere sind - anfassen und mitnehmen würden. Dabei werden Rehkitze, die einmal von Menschen berührt wurden, nicht mehr von den Ricken angenommen und können so nicht art- und naturgerecht aufwachsen. Grundsätzlich sollen die Tierhelfer, wenn sie hilflose oder verletzte Jungtiere auffinden, Kontakt mit dem zuständigen Jagdpächter aufnehmen, um tiergerechte Hilfe zu gewährleisten.

Für den Bereich der Gernsbacher Jagden sind beim örtlichen Polizeiposten bzw. Polizeirevier die Kontaktdaten der jeweiligen Jagdpächter hinterlegt.


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