Aus dem Rathaus Baden-Baden
Keine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt – Keine Pflicht, aber Empfehlung
Baden-Baden, 03.06.2020, Bericht: Rathaus Wie die Stadtverwaltung mitteilt, besteht auf Wochenmärkten keine Pflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Nach der geltenden Corona-Verordnung muss ein Mund-Nasen-Schutz nur in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren getragen werden, allerdings nicht auf Wochenmärkten. Dennoch empfiehlt das Rathaus, insbesondere zum Schutz sowohl der Wochenmarktbesucher sowie -beschicker, auch auf Wochenmärkten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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