Landtagsabgeordnete Böhlen attackiert CDU wegen Windkraft

Landtagsabgeordnete Bea Böhlen sauer über Windkraft-Berichte - „Mitteilung der CDU ist falsch“ - „Fake-News oder Unverstand?“

Landtagsabgeordnete Bea Böhlen sauer über Windkraft-Berichte - „Mitteilung der CDU ist falsch“ - „Fake-News oder Unverstand?“
Beate Böhlen, Landtagsabgeordnete und Grünen-Fraktionschefin im Gemeinderat Baden-Baden. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Stuttgart, 13.01.2018, Bericht: Redaktion Als Petitionsausschussvorsitzende des Landes Baden-Württemberg ist Bea Böhlen den kritischen Umgang mit Windkraftstandorten gewohnt und begrüßt diesen ausdrücklich, heißt es in einer Erklärung der grünen Baden-Badener Landtagsabgeordneten.

Doch diese Auseinandersetzung müsse auf wahren und überprüfbaren Fakten basieren, daher nehme sie die gestrigen Presseberichte über eine vermeintliche Rechtswidrigkeit der Windkraftplanungen irritiert zur Kenntnis und stellt an die CDU die Frage «Fake-News oder Unverstand?»

Das Statement von Beate Bohlen im Wortlaut:

Bei den Planungen durch den Regionalverband handelt es sich − vereinfacht gesagt − um grobe Planungen, in denen bislang nur potentielle Flächen ausgesucht wurden, die für eine Windkraftnutzung in Frage kommen könnten. «Damit kann keine rechtsunwirksame Planung vorliegen, da noch kein Genehmigungsverfahren existiert», sagt Böhlen. Die gestrige Mitteilung der CDU ist daher falsch. «Dies lässt zwei Schlüsse zu» so Böhlen weiter. «Entweder informiert die CDU bewusst falsch − davon gehe ich aber nicht aus. Oder sie hat leider nicht die ausreichende Kenntnis über die Komplexität eines entsprechenden Plan- und Durchführungsverfahrens.»

Denn nach der Feststellung der grundsätzlichen Eignung einer Fläche wird in einem umfangreichen Genehmigungsverfahren geprüft, ob eine Windenergieanlage überhaupt gebaut werden darf. Dabei muss zunächst ein Antrag eines Vorhabenträgers vorliegen. Anlagen über 50 Metern Gesamthöhe werden dabei nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft. Der Ablauf dieses Verfahrens ist dabei bis ins das kleinste Detail geregelt. Hierbei muss ausführlich nachgewiesen werden, dass eine oder mehrere geplante Windenergieanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie Boden, Wasser und Kultur- und sonstige Sachgüter haben. Insgesamt prüfen ca. 20-40 Behörden oder Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Vorhaben und können, wie auch die Bürger in den Plan-feststellungsverfahren, ihre Belange gegenüber der Genehmigungsbehörde vertreten. Dies macht deutlich, wie viele unterschiedliche Gesichtspunkte bei der Genehmigung geprüft werden. So wird es auch bei den nun von Gernsbach und Weisen-bach geplanten Windkraftanlage am Hummelsberg sein, gegen dies im Übrigen nur die Grünen im Regionalverband wegen der zu geringen Abstandflächen die Stimme erhoben haben. Die CDU hat in diesem Gremium die Pläne ohne Widerspruch abgenickt.

Sollte hier ein Antrag auf Errichtung von Windenergieanlagen eingereicht werden, wird das Genehmigungsverfahren ausgelöst. Ist dies der Fall, muss für Böhlen zwingend das förmliche Genehmigungsverfahren in Kraft treten, dass der Öffentlichkeit die direkte Beteiligung am Verfahren zusichert, da die Grünen die Planungen am Hummelsberg sehr kritisch sehen «Dies ist der richtige Weg, sich kritisch mit Windkraftplanungen auseinanderzusetzen», sagt Böhlen «statt, wie die Baden-Badener CDU, Nebelkerzen zu zünden und die Öffentlichkeit falsch zu informieren.»


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