Aus der Polizeidirektion Offenburg

Lebensgefährliche Abkürzung über die Gleise - Mann zeigt sich uneinsichtig

Muggensturm, 31.08.2018, Bericht: Polizei Heute Mittag wollte ein 52-jähriger Mann am S-Bahn Haltepunkt Muggensturm eine lebensgefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen.

Nachdem er mit einer S-Bahn dort angekommen und ausgestiegen war, wollte er hinter der stehenden Bahn unbefugt die Gleise überqueren. Eine sich vor Ort befindliche Streife der Bundespolizei bemerkte dies rechtzeitig und sprach den Mann auf sein gefährliches Fehlverhalten an. Dieser zeigte sich aber uneinsichtig und wollte vor Ort das ihm angebotene Verwarngeld in Höhe von 25 Euro nicht bezahlen.

Gegen ihn wird nun wegen des unerlaubten Aufenthalts in den Gleisen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Aufenthalt in und das Überschreiten der Gleise lebensgefährlich ist. Unbefugte Personen haben diesen Gefahrenbereich nicht zu betreten und sollten immer die sicheren Wege − Über- oder Unterführungen − nutzen.


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