Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung

Maskenpflicht in Rastatt bleibt – Bis 30. Mai verlängert

Maskenpflicht in Rastatt bleibt – Bis 30. Mai verlängert
Das Gesundheitsamt Rastatt hat die Allgemeinverfügung zur Mas-kenpflicht unverändert verlängert. Foto: Archiv

Rastatt, 15.05.2021, Bericht: lra Die Maskenpflicht in der Innenstadt von Rastatt und an der Rheinpromenade in Plittersdorf sowie für das Personal in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die entspre-chende Allgemeinverfügung, die an diesem Wochenende ausläuft, unverändert verlängert. Das Gesundheitsamt begründet den Schritt mit den weiterhin hohen Infektionszahlen und der starken Auslas-tung des Klinikums Mittelbaden mit Covid-Patienten.

Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin für Fußgänger in weiten Bereichen der Rastatter In-nenstadt und in Parkanlagen, Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr, sowie an der Rheinpromenade bei der Rheinfähre Plittersdorf, Freitag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 21 Uhr. Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen.


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