Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Öffentliche Bekanntmachung zur Konzession für die Stadtwerke Baden-Baden – Nach § 46 Absatz 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Öffentliche Bekanntmachung zur Konzession für die Stadtwerke Baden-Baden – Nach § 46 Absatz 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
OB Margret Mergen und Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Oehler unterzeichneten letzte Woche die Konzessionsvereinbarungen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 19.02.2020, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 einstimmig beschlossen, die Konzession zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Baden-Baden gehören, an den Eigenbetrieb Stadtwerke Baden-Baden zu vergeben.

Die Konzessionsvereinbarung wurde am 12.02.2020 unterzeichnet.

Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen, das die Stadt Baden-Baden durch Bekanntmachungen im TED (Tenders Electronic Daily - Online-Version des «Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union» für das europäische öffentliche Auftragswesen) vom 23.06.2018 und vom 28.06.2018 im elektronischen Bundesanzeiger eingeleitet hatte.

Die mit den Stadtwerken Baden-Baden ausverhandelte Konzessionsvereinbarung gewährleistet eine sehr gute Erfüllung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG und wahrt zugleich die berechtigten Interessen der Stadt und ihrer Einwohner. Die Stadtwerke Baden-Baden haben ein auf die Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG ausgerichtetes Netzbetriebskonzept vorgelegt, das verbindlicher Bestandteil der Konzessionsvereinbarung ist. Durch das Konzept wird eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Energieversorgung sichergestellt. Bestandteil der Konzessionsvereinbarung sind auch die «Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Straßen der Stadt Baden-Baden zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen» (Allgemeinen Benutzungsbedingungen – ABB). Die ABB dienen der Koordination der Benutzung des Straßenraums durch verschiedene Leitungsträger, um zu gewährleisten, dass die öffentlichen Straßen ihre verschiedenen Funktionen bestmöglich erfüllen können.

Die Konzessionsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung, frühestens jedoch am 01.07.2020, in Kraft und endet nach Ablauf von 20 Jahren.

Ergänzend wird auf die Zuschlagsbekanntmachung im (Amtsblatt der EU) verwiesen.

Baden-Baden, den 12.02.2020
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin


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