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Schönheitsoperation können auch ein Fall für Krankenkassen sein – Facharzt oder eine Spezialklinik sind notwendig

Schönheitsoperation können auch ein Fall für Krankenkassen sein – Facharzt oder eine Spezialklinik sind notwendig
Foto: KlausHausmann, Pixabay, CC0 1.0

Baden-Baden, 03.04.2019, Bericht: Redaktion Immer mehr Menschen wünschen sich eine Schönheitsoperation und auch in Baden-Baden ist dieser Bereich von neuer Körperästhetik und Medizin ein Angebotsfaktor. In vielen Fällen fallen konkrete medizinische Gründe und ästhetische Belange zusammen.

Es sind oft nur Kleinigkeiten, mit denen sie nicht zufrieden sind. Insbesondere Operationen an den Brüsten sind für zahlreiche Frauen wichtig. Während die einen über eine zu kleine Brust klagen, sind andere wiederum mit einer großen Brust nicht zufrieden. In verschiedenen Fällen können durch eine zu große oder auch zu kleine Brust, seelische Krankheiten entstehen. Doch gerade bei großen Brüsten können noch weitere Erkrankungen, wie etwa massive Rückenbeschwerden, hinzukommen.

Kann die Krankenkasse den Eingriff übernehmen?

Diese Frage stellt sich immer wieder. Hierzu muss natürlich gesagt werden, dass eine medizinische Begründbarkeit vorliegen muss. Bei einer zu kleinen Brust, auch bei massiven, seelischen Problemen, zahlt die Krankenkasse in der Regel die Brustoperation nicht. Anders hingegen sieht es bei zu großen Brüsten aus, wenn bereits starke Rückenbeschwerden vorliegen. Hier ist die Chance, dass die Krankenkasse die Operationskosten übernimmt etwas größer. Allerdings muss auch hier eine medizinische Begründbarkeit vorliegen.

Zudem kann auch bei großer Gewichtsreduktion eine solche medizinische Begründbarkeit vorliegen, um eine Bruststraffung vornehmen zu lassen. Wichtig ist hierbei vor allem ein guter Arzt, der diese Formulare ausfüllt. Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, die Bruststraffung selbst zu übernehmen, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt.

Was ist die medizinische Begründbarkeit

Wer seine Brust straffen, vergrößern oder verkleinern lassen möchte, muss besondere Gründe haben, dass diese durch die Krankenkassen bezahlt wird. Dabei muss nicht nur ein persönlicher Antrag gestellt werden, in dem die Notwendigkeit für die Operation ersichtlich ist. Es muss auch ein Bericht des Arztes mit Beschwerden, Diagnose wie auch durchgeführten Behandlungen dem Antrag auf Kostenübernahme beiliegen.

Eine gute Begründung für die Kostenübernahme wäre beispielsweise eine Makromastie. Dies heißt, dass die Brüste besonders groß sind und zusammen mehr als 10 kg wiegen. Auch Mamma-Gigantomastie genannt, geht dies mit erheblichen Auswirkungen und schmerzhaften BH-Schnürfurchen sowie Wirbelsäulenschäden einher.

Sind alle Unterlagen eingereicht, wird die Notwendigkeit für Brustoperation durch Fachärzte, medizinische Dienste wie auch die Krankenkasse umfassend geprüft, um dann bestätigt oder abgelehnt zu werden. Daher ist es besonders wichtig, alle Unterlagen, die notwendig sind, einzureichen, um die Chance auf die Kostenübernahme der Operation zu erhöhen.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist es jedoch immer sinnvoll einen Einspruch einzulegen, dass dieser noch einmal geprüft wird. Leider sind die Krankenkassen im Ablehnen immer sehr schnell und oftmals kommen sie dann zu einem anderen Ergebnis, wenn Einspruch eingelegt wird. Hier sollte man also nicht verzagen und alles probieren, was möglich ist. Vielleicht besteht ja wenigstens die Chance, dass die Kostenübernahme zum Teil genehmigt wird.

Schließlich muss ein geeigneter Facharzt oder eine Spezialklinik gefunden werden, wo der Eingriff vorgenommen werden kann. Angesichts der allgemein steigenden Patientenzahlen muss hier noch mit einer Wartezeit gerechnet werden.

Brustvergrößerung oder Bruststraffung

Auch hier ist es möglich, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen. Allerdings sollte sich jeder im Klaren sein, dass eine Brustvergrößerung wegen der Ästhetik nicht bezahlt wird. Denn gerade die Bruststraffung wie auch die Brustvergrößerung dient in der heutigen Zeit mehr dazu, um attraktiver zu wirken. Diese Schönheitsoperationen sind dann aus der eigenen Tasche zu zahlen. Soll die Brust jedoch, nach einer Krebsoperation, wiederhergestellt oder idealisiert werden, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Auch bei einer Bruststraffung, die durch eine extreme Gewichtsabnahme durchgeführt werden soll, sind die Chancen sehr hoch.

Welche körperlichen Voraussetzungen sind für die Operation wichtig?

Wer eine Operation durchführen lässt, egal welcher Art, muss natürlich gesund sein. Dies ist auch bei einer Schönheitsoperation unerlässlich. Aus diesem Grund ist ein Erstgespräch mit dem behandelnden Chirurgen wichtig. Dieser fragt nicht nur die Beweggründe der Patientin ab, sondern klärt auch über die Risiken und Kosten auf. Dabei ist natürlich ein Arzt vorzuziehen, der realistisch ist, damit die gewünschte Brustgröße auch im Verhältnis der Körperproportionen übereinstimmt.

Zudem ist zu wissen, dass Patientinnen, die minderjährig sind, abgelehnt werden können. Auch eine Schwangerschaft oder ein erhöhtes Brustkrebsrisiko können ein Ausschlusskriterium darstellen. Weiterhin können Blutgerinnungsstörungen, eine schlechte Blutversorgung des Brustgewebes wie auch Autoimmunerkrankungen und andere schwerer Erkrankungen ein Hindernis für die Durchführung sein. Auch Menschen, die sehr empfindlich sind und zu Allergien neigen, sollten ausführlich prüfen lassen, ob eine Brustoperation infrage kommen kann.

Was kostet eine Brust Operation?

Dies hängt natürlich ganz von dem Eingriff und der Klinik ab. Hierbei gibt es große Unterschiede, die genau geprüft werden sollten. Doch Vorsicht vor «Billiganbietern»! Bruststraffungen kosten in Deutschland zwischen 4.500 und 7.500 Euro. Gleiches sollte für Brustvergrößerungen eingeplant werden. Vergrößerungen der Brust mit Eigenfett sind in der Regel etwas kostspieliger, da hier weitere Schritte eingeplant werden müssen und die Operation komplexer ist. Hier muss mit Kosten zwischen 3.500 und 8.500 Euro gerechnet werden.

Bei Verkleinerungen der Brust kommen ähnliche Kosten auf einen zu. Je nach Operationsart und Patientenwunsch muss auch hier mit Kosten zwischen 4.500 und 7.500 Euro gerechnet werden. Natürlich ist dies viel Geld, das nicht jeder hat. Aufgrund dessen aber auf ein «Billigangebot» einzugehen, könnte fatal sein. Wichtig ist bei der Auswahl auf jeden Fall, dass die Chemie zwischen Arzt und Patientin stimmt. Zudem sollte der Arzt genau über die Risiken aufklären, die bei einem solchen Eingriff auftreten können. Nur so kann man sicher sein, dass alles seinen Weg geht und die Patientin in guten Händen ist.

Ein solcher Eingriff ist immer gut zu überlegen. Dient er nur der Ästhetik wegen, sollte man vielleicht sein Selbstbild ein wenig überdenken. Natürlich kann eine schöne Brust das Selbstwertgefühl um einiges aufbessern. Allerdings laufen einige Damen Gefahr, nur auf ihre Brust reduziert zu werden. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, wenn eine Schönheitsoperation denn unbedingt sein muss, dass die Proportionen stimmen und die Brust auch zum Rest des Körpers passt.


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