Gemeinderat entscheidet am 25. März

Stadt Baden-Baden soll 525.000 Euro für sozial schwache Kinder bereitstellen – Keine Elternbeiträge bei Kindertagesbetreuung ab Januar 2020 – Gebührenerhöhung bei Kindertagespflege

Stadt Baden-Baden soll 525.000 Euro für sozial schwache Kinder bereitstellen – Keine Elternbeiträge bei Kindertagesbetreuung ab Januar 2020 – Gebührenerhöhung bei Kindertagespflege
Für die Tagesbetreuung von Kindern aus sozial schwachen Familien will künftig die Stadt aufkommen. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.03.2019, Bericht: Redaktion Es ist seit Jahren ein bundespolitisches Thema, bei dem es um verbesserte Startbedingungen von Kindern aus sozial schwächeren Familien geht. Für die Kindertagesbetreuung soll ab dem 1. Januar 2020 die Stadt Baden-Baden aufkommen, wenn die Eltern existenzsichernde Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach § 6b Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Kindertageseinrichtungen in Baden-Baden erheben dann keine Elternbeiträge mehr. Vorrausetzung ist, dass der Jugendhilfeausschuss am 13. März und der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden am 25. März der entsprechende Beschlussvorlage zustimmt. Die Verwaltung wird dann beauftragt, hierfür einen Betrag von 525.000 Euro in den Haushalt 2020/21 einzustellen.

Mehr: PDF Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

Auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am nächsten Mittwoch steht auch die Erhöhung der Gebühren in der Kindertagespflege. «Die laufende Geldleistung erhöht sich für Kinder im Alter von unter drei Jahren und von über drei Jahren von 5,50 Euro auf 7,00 Euro pro Stunde und Kind. Für Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, die von Tagespflegepersonen für diesen Zweck angemietet wurden und bei denen die weiteren vom Gemeinderat in der Sitzung vom 26.3.2012 festgelegten Bedingungen zutreffen, wird die laufende Geldleistung auf 7,50 Euro festgesetzt. Werden diese Räume von dritter Seite mietfrei zur Verfügung gestellt, beträgt der Stundensatz 7,00 Euro. Soweit Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, ist auf den Stundensatz ein Betrag von 0,50 Euro zur anteiligen Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen aufzuschlagen.», heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Die Gebührenerhöhung soll schon zum 01.04.2019 umgesetzt werden.

Begründet wird die Erhöhung damit, dass die Zahl der Plätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht wurde und der weitere Ausbau ist dringend erforderlich sei. «Um den weiteren Ausbau der Kindertagespflege zu unterstützen», will die Stadt Baden-Baden die Empfehlungen von Städtetag, Landkreistag und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) zum Stundensatz der Kindertagespflege nicht nur umsetzen, sondern darüber hinaus erhöhen. Die Empfehlung von Städtetag, Landkreistag und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) sehen pro Kind und Stunde auf 6,50 Euro für Kinder unter drei Jahren und 5,50 Euro für Kinder über drei Jahren vor.

Mehr: PDF Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss


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