Werner Henn fordert Fassung vom 26. September 2016 zu ändern

Stadtrat Werner Henn fordert mehr Aufmerksamkeit für den Baden-Badener Wald

Stadtrat Werner Henn fordert mehr Aufmerksamkeit für den Baden-Badener Wald
Werner Henn möchte mehr politische Aufmerksamkeit für den Baden-Badener Wald.

Baden-Baden, 25.04.2018, Bericht: Redaktion Die Bedeutung des Baden-Badener Stadtwaldes findet sich im kommunalpolitischen Bewusstsein nicht ausreichend wieder.

So ist ein Schreiben von Stadtrat Werner Henn zu deuten, der die Verwaltungsspitze auffordert, die Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom 26. September 2016 dahingehend zu ändern, «dass der bestehende Forst- und Umweltausschuss als beschließender Ausschuss in die Satzung aufgenommen wird».

Das Schreiben von Werner Henn im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,
sehrt geehrter Herr Erster Bürgermeister Uhlig,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaiser,

Wie wir alle wissen und auch stolz darauf sind, ist die Stadt Baden-Baden einer der Größten kommunalen Waldbesitzer in Deutschland und meiner Meinung nach, auch des wertvollsten und schönsten Waldes mit einer riesigen Vielfalt an Pflanzen und Tieren, von 120 Meter bis auf 1.000 Meter Höhe. Unser Forstamt ist auf zahlreichen Ebenen tätig von der Bewirtschaften des Stadtwaldes in eigener Regie und durch die Forstservice GmbH; Verwalten der Jagdfläche. Kreisjagdamt, Geschäftsstelle für die Naturschutzbeauftragten, technische Fachbehörde für Bodenschutz im Wald, Fachbehörde für Biotopschutz, Vermieten von Grillhütten, Brennholzverkauf um nur einige Bereiche zu nennen.

Leider wird diese wichtige Funktion so nicht im politischen Tableau, der Hauptsatzung der Stadt, wiedergegeben. Deshalb stelle ich den Antrag im Namen der SPD Fraktion:

Die Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom 26. September 2016 wird dahin geändert, dass der bestehende Forst- und Umweltausschuss als beschließender Ausschuss in die Satzung aufgenommen wird.

Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden
Absatz III.

Ausschüsse und Ältestenrat § 3 Bildung und Zusammensetzung der beschließenden

Ausschüsse, 1, Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1. a) Hauptausschuss
2. b) Personalausschuss
3. c) Bau- und Umlegungsausschuss
4. d) Schul- und Sportausschuss
5. e) Forst- und Umweltausschuss NEU

Diese Umstellung von einem beratenden zu einem beschließenden Ausschuss hätte zahlreiche positive Wirkungen. Zum Beispiel der Ausschuss würde aufgewertet, der Hauptausschuss würde entlastet werden. Entscheidungen würden dort getroffen werden, wo die fachliche Kompetenz gebündelt ist, nachhaltige Natur- und Umweltprojekte könnten sofort beschlossen und umgesetzt werden ohne den Umweg durch andere Ausschüsse. usw. Zudem würden Entscheidungen transparenter gemacht und die Verfahrensabläufe optimiert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Stadtrat Werner Henn


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