Bebauungsplan "Dienstleistungsbereich Aumattstraße"

Verein Stadtbild begrüßt „erfreuliche Einigkeit“ im Bauauschuss zum Aumatt-Projekt – Aber: „Zusammenhängende Stadtplanung über den ursprünglichen Geltungsbereich wird nicht erkennbar

Verein Stadtbild begrüßt „erfreuliche Einigkeit“ im Bauauschuss zum Aumatt-Projekt – Aber: „Zusammenhängende Stadtplanung über den ursprünglichen Geltungsbereich wird nicht erkennbar
Auf dem "Gerstenmeiergelände" sollen fünf Gebäude entstehen, eines davon mit einer Höhe von 21,8 Metern. Bild: Stadtbild

Baden-Baden, 23.11.2018, Bericht: Redaktion «Wir vom Verein Stadtbild begrüßen die Forderung aus Ihren Reihen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans wieder in die Fassung der Wettbewerbsauslobung zu bringen», heißt es in einem Schreiben des Vereinsvorsitzenden Wolfgang Niedermeyer an die Baden-Badener Stadträte.

Im Bauausschuss bestehe «erfreuliche Einigkeit» darüber, dass dazu besonders auch die «Höhenentwicklung hinterfragt» werden müsse. Die bisher nur dem Gestaltungsbeirat im Juli vorgelegte Investorenplanung des «Gerstenmeiergeländes» reklamiere ebenfalls einen Solitär als «Stadteinfahrt» für sich. Es sei zu befürchten, «dass hier mit kleinteiligen, entsprechend der Einzelinteressen der Investoren aufgestellten (Vorhabenbezogenen-) Bebauungsplänen, keine dem Leitgedanken der ‘Grünen Einfahrt’ entsprechende Gesamtplanung» entstehe. Und Wolfgang Niedermeyer stellt eine Frage zum Prinzip zur Stadtplanung: «Wozu soll ein ‘Stadteingang’ der Bäder- und Kulturstadt eigentlich mit einem hohen Solitär markiert werden?» Das erinnere an die SWR-Debatte.

Wolfgang Niedermeyer geht in diesem Zusammenhang nicht darauf ein, dass es zu den Wünschen des SWR praktisch keine öffentliche Diskussion gab, obwohl die Auswirkungen des gewaltigen Wohnbauprojektes Projektes eine kaum kalkulierbare Auswirkung auf Wohnungsmarkt und Stadtbild haben wird. Ganz zu schweigen von dem Versäumnis des Gemeinderates, dort einen Anteil von Wohnraum für Normalverdiener gegen den hochspekulativen Grundstücksverkauf zu setzen.

Zum Aumatt-Projekt heißt es im Schreiben des Stadtbildes weiter: «Den Ansatz von Aufstellungsbeschluss und jetziger Vorlage haben wir zur Verdeutlichung bildlich dargestellt und mit den Angaben aus den vorliegenden Dokumente kommentiert:
1. Aufstellungsbeschluss
Der Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss war mit ca. 3,5 ha angegeben. Die Erweiterung zum Auslobungsbeschluss war mit 3,8 ha ausgewiesen. Das Gerstenmeiergelände umfasst davon 0,51 ha.
2. Bebauungsplanentwurf
Der zum Beschluss vorgelegte Bebauungsplan umfasst ‘ganze’ 1,43 ha, davon allein 0,53 Straßenflächen. Die Oosaue ist ausdrücklich nicht einbezogen worden: ‘Im Bereich der Oos wird ein eigenes wasserrechtliches Verfahren erforderlich’, ist in der Vorlage angeführt. Wann das zeitlich durchgeführt und finanziell umgesetzt werden kann, ist nicht ersichtlich.»

Die Vorlage konzentriere sich «ersichtlich darauf, so schnell wie möglich Planungs- und Baurecht für die Erstellung eines lukrativen 1. Bauabschnitts ab dem Wohnhaus an der Brücke bis Farben-Frank zu erreichen.» Und weiter: «Eine zusammenhängende Stadtplanung über den ursprünglichen Geltungsbereich werde nicht erkennbar. Sie scheint auch nicht gewollt, sollte von Ihnen aber unbeirrt eingefordert werden.» Schließlich sieht Wolfgang Niedermeyer eine Reaktion des Gemeinderats und dessen Bauausschusses: «Bezüglich der städtebaulich nicht zu begründenden Höhenentwicklung für den 1. Bauabschnitt hatten wir Sie angeschrieben. Ihre eindeutige Ablehnung der Verwaltungsvorlage im letzten Bauausschuss hat hier bereits ein deutliches Zeichen gesetzt.»


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