Karlsruhe, 11.12.2019, Bericht: OLG Die Stadt Karlsruhe hat die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.09.2019 zurückgenommen, nachdem der Vorsitzende des 8. Zivilsenates, Hans Jörg Städtler-Pernice, in der mündlichen Verhandlung vom 10.12.2019 ausführlich dargelegt hatte, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist damit rechtskräftig.