Flaggen-Diskussion geht weiter

Landes-FDP mit Antrag zu Beflaggungsvorschrift – „Peinlicher Vorgang durch Ankündigung durch den Ministerpräsidenten nicht beendet“

Karlsruhe/Stuttgart, 19.07.2018, Bericht: Redaktion Nach den Aufregungen um das Verbot der badischen Flagge auf dem Karlsruher Schloss meldet sich die Landtagsfraktion der FDP mit einem Beschlussantrag, den sie auch für die regierende Koalition für zustimmungsfähig hält.

Danach sollen an allen Dienstgebäuden, «welche staatliche Institutionen mit nichthoheitlichem Auftrag beherbergen, wie Museen und Theater auch andere Flaggen als die Europa-, Bundes- oder Landesflagge gesetzt werden dürfen».

Die Eklärung der FDP-Fraktion im Wortlaut:

Im Streit um die Möglichkeiten der Beflaggung staatlicher Gebäude hat die FDP-Landtagsfraktion nach ihrer Fraktionssitzung am Dienstag einen Beschlussantrag in den Landtag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung von Dienstgebäuden so zu ändern, dass den Bedürfnissen der Bürger der unterschiedlichen Landesteile Rechnung getragen wird. Konkret soll u. a. an allen Dienstgebäuden, welche staatliche Institutionen mit nichthoheitlichem Auftrag beherbergen, wie Museen und Theater auch andere Flaggen als die Europa-, Bundes- oder Landesflagge gesetzt werden dürfen, soweit diese einen konkreten Bezug zum Dienstgebäude oder der dort beherbergten Institution haben und der Aussagegehalt der Flagge nicht im Widerspruch zu grundlegenden Werten der Landesverfassung steht.

Zum Beschlussantrag sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke: «Der tagelange Streit um die Beflaggung staatlicher Gebäude ist ein peinlicher Vorgang, der auch mit den Ankündigungen des Ministerpräsidenten nicht beendet ist. So spricht es Bände, dass Ministerpräsident Kretschmann selbst nach den Diskussionen der vergangenen Jahre um die Regenbogenfahne zum CSD zunächst keine Ahnung von der gültigen Rechtslage haben wollte. Längst ist nicht sicher, dass die Landesregierung bei der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zeitnah eine sinnvolle Lösung findet. So schlagen wir mit unserm ausgewogenen Beschlussantrag eine Lösung vor, die auch von den an der Sache orientierten Koalitionsabgeordneten Zustimmung finden müsste.»


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