Allgemeinverfügung sachlicher Überprüfung unterzogen

Verbot der „Montagsspaziergänge“ wird verlängert – Karlsruhe bezieht sich auf Corona-Gesetzgebung

Karlsruhe, 01.02.2022, Bericht: Redaktion Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogenannter «Montagsspaziergänge» im Stadtgebiet werde bis einschließlich 14. Februar 2022 verlängert, teilt das Karlsruher Rathaus mit.

Gegenstand der Allgemeinverfügung sei «weiterhin ein Verbot von entgegen dem Versammlungsgesetz nicht angemeldeten Kundgebungen oder Aufzügen, die als sogenannte ‘Spaziergänge’ deklariert sind, rechtlich aber als Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes zu werten» seien.

Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht zunächst in einem Eilverfahren die Entscheidung der Stadt bestätigt, erinnert das Rathaus, jetzt aber kurz vor Auslaufen des Verbots einem weiteren Antragsteller in einem Eilverfahren Recht gegeben und ihm gegenüber die Verbotsverfügung für nicht durchsetzbar erklärt. goodnews4.de berichtete. Die Stadtverwaltung Karlsruhe halte auch nach Bewertung der letzten Entscheidung des Verwaltungsgerichts an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest und habe Beschwerde bezüglich dieser Eilrechtsentscheidung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. «Die Allgemeinverfügung wurde einer sachlichen Überprüfung unterzogen, die Begründung neu gefasst bzw. im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort erneuert und zeitlich nun auf einen Zeitraum von zwei Wochen bis einschließlich 14. Februar 2022 befristet», heißt es abschließend in der Mitteilung.


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