Aus dem Rathaus Gernsbach

Gernsbach erlässt Elternbeiträge für Kinderbetreuung – Beschluss des Gemeinderats

Gernsbach erlässt Elternbeiträge für Kinderbetreuung – Beschluss des Gemeinderats
Das Land hat angekündigt, den Beitragsausfall für die Zeit vom 11. Januar bis zum 22. Februar zu 80 Prozent zu kompensieren. Foto: Stadt Gernsbach

Gernsbach, 02.04.2021, Bericht: Rathaus Eltern in Gernsbach bekommen die Beiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten für die Monate Januar und Februar sowie für die Nutzung der Schulkindbetreuung auch für die erste Märzhälfte erlassen.

Dies hat der Gemeinderat im März im elektronischen Umlaufverfahren beschlossen.

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes mussten die Kinderbetreuungseinrichtungen zum 16. Dezember vergangenen Jahres schließen. Am 22. Februar 2021 durfte der Betrieb wieder aufgenommen werden. In dieser Phase war die Kinderbetreuung lediglich im Rahmen der Notbetreuung möglich. Dies stellte viele Familien vor große organisatorische Probleme.

Auch in finanzieller Hinsicht gestaltete sich die Situation schwierig: Der Beitrag für Januar war bereits Ende Dezember eingezogen worden, den Beitrag für Februar stundete die Stadtverwaltung zunächst. Um die betroffenen Familien in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen, schlug die Stadtverwaltung dem Gemeinderat den Erlass der Elternbeiträge vor. Der Ausgleich für den vorausbezahlten Januarbeitrag wurde durch die Verrechnung mit dem Betreuungsgeld für März geschaffen. Die im Dezember 2020 entfallene Betreuungszeit wurde mit der stattgefundenen Betreuung in der letzten Februarwoche ausgeglichen.

Die Grundschulen nahmen ihren Regelbetrieb unter Coronabedingungen am 15. März wieder auf. Bis dahin fand der Unterricht im Wechselbetrieb statt, so dass die Schulkindbetreuung nur an den jeweiligen Schultagen genutzt werden konnte. Aufgrund der eingeschränkten Betreuungszeiten nahm nur ein Teil der Eltern dieses Angebot für ihre Kinder in Anspruch. «Hier wollen wir den ohnehin durch die Einschränkungen stark belasteten Familien entgegenkommen und den Elternbeitrag für die erste Hälfte des Monats März ebenfalls erlassen», begründet Hauptamtsleiter Thomas Lachnicht den Beschlussantrag, dem der Gemeinderat gefolgt ist.

Der Elternbeitrag für die stattgefundene Notbetreuungszeit wird wochenweise nachberechnet.

Eltern, die im Hinblick auf das dynamisch verlaufende Infektionsgeschehen derzeit auf die Nutzung einer Betreuungseinrichtung verzichten wollen, werden nicht mit Beiträgen belastet, sofern sie dies rechtzeitig vor Beginn des jeweils kommenden Monats mitteilen. Der Kita- oder Schulkindbetreuungs-Platz bleibt in diesem Fall erhalten. Dieses Angebot hält die Stadt nach aktuellem Stand bis einschließlich Juli 2021 aufrecht.

Das Land hat angekündigt, den Beitragsausfall für die Zeit vom 11. Januar bis zum 22. Februar zu 80 Prozent zu kompensieren.


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