Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Mit Urteil des Amtsgerichts Gernsbach nicht einverstanden – Landgericht entscheidet über Berufung - Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Gernsbach/Baden-Baden, 11.10.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Am 17. Oktober 2019 um 09:00 Uhr mit Fortsetzung am 29. Oktober 2019, Saal 015, findet bei der Strafkammer 5 des Landgerichts Baden-Baden eine Berufungshauptverhandlung statt, bei der es um die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gernsbach vom 14. Juni 2016 geht.

Die Angeklagte war wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen - unter Freispruch im Übrigen - zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft, die in erster Instanz auch wegen weiterer Vorwürfe das Dreifache dieser Geldstrafe beantragt hatte, Berufung eingelegt.

Die der Angeklagten gemachten Vorwürfe reichen bis in das Jahr 2007 zurück. Sie soll zwischen 2007 und 2012 als Verantwortliche eines Transportunternehmens aus Weisenbach für mehrere Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.


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