Aus dem Rathaus Gaggenau

Stadt Gaggenau erklärt Corona-Statistik – „Immer wieder Unverständnis“

Stadt Gaggenau erklärt Corona-Statistik – „Immer wieder Unverständnis“
Foto: goodnews4-Archiv

Gaggenau, 22.05.2021, Bericht: Rathaus Immer wieder sorgt die Bekanntgabe des Inzidenzwertes für Unverständnis. So ist es für viele schwierig nachzuvollziehen, warum ein Inzidenzwert steigt, obwohl gleichzeitig beispielsweise nur zwei neue Fälle gemeldet wurden.

Dies war beispielsweise diese Woche auch in Gaggenau der Fall. Am Montag lag der Inzidenzwert für die Stadt bei 50. Am Mittwoch bei 66,7 und am Donnerstag gar bei 70, obwohl für diesen Tag nur ein neuer Fall registriert wurde.

Das klingt auf den ersten Blick unverständlich. Wichtig ist aber zu wissen, dass für die Berechnung des Wertes alle Fälle einberechnet werden, die in den vergangenen sieben Tagen als neu Infizierte gelten. Am Montag waren dies in Gaggenau 15 Fälle; am Donnerstag waren es 21 bezogen auf die letzten sieben Tage. Diese Zahl wird durch die Einwohnerzahl dividiert und schließlich mit 100 000 multipliziert, so ergibt sich für Donnerstag der veröffentlichte Wert von 70. Vor einer Woche hatte Gaggenau bezogen auf die letzten sieben Tage 27 Infizierte und damit noch einen Inzidenzwert von 90.

 

Wann brauche ich denn nun einen Nachweis?

Der Dschungel, wo ein Test, Impfnachweis oder Genesennachweis nötig ist und wo nicht, wird immer undurchsichtiger. Die Stadt Gaggenau empfiehlt deshalb, gerade auch mit Blick ab dem heutigen Tage, an dem die Bundesnotbremse in Baden-Württemberg nicht mehr gilt, sich immer genau zu informieren.

Beispiel Handel: Der Handel, der nur «Click&meet» anbieten darf, kann sich entscheiden, ob er auf 40 Quadratmeter einen Kunden zulässt oder zwei Kunden berechnet. Will er mehr Kunden (also zwei) muss er auf entsprechende Nachweise bestehen. Lässt er pro 40 Quadratmeter nur einen Kunden zu, kann er auf einen Nachweis des Kunden verzichten. Also muss sich der Einkäufer beispielsweise vorab nicht testen lassen. Das Führen der Kontaktliste oder alternativ die Registrierung über die Luca-App ist weiterhin notwendig.

Nachweispflicht in der Gastronomie

Anders ist es in der Gastronomie. Wer vor Ort in den Gaststätten essen möchte, braucht entweder ein negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alt), einen Impfnachweis oder einen Nachweis für Genesung innerhalb des letzten halben Jahres und frühestens ab dem 28 Tag des positives PCR-Testes. Auch hier gilt die Vorgabe zur Kontakterfassung.

Beim Friseur

Wer die Maske nicht abzieht und sich nur die Haare frisieren lässt, kann ab Samstag auch ohne entsprechenden Nachweis zum Friseur. Wer allerdings den Bart stutzen lassen will, muss einen Nachweis mitbringen.

Tagesaktuell, 24 Stunden, 48 Stunden

Auch zur «Haltbarkeit» des Tests gibt es widersprüchliche Aussagen. Tagesaktuell ist gleichzusetzen mit einem Test, der 24 Stunden gilt. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, sich vorab zu informieren, ob auch 48 Stunden gültige oder gar 72 ständige gültige Tests möglich sind. Das Klinikum Mittelbaden lässt beispielsweise Besucher mit Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ein. 72 Stunden gilt beispielsweise beim Einreisen. Allerdings muss es hier ein PCR-Test sein.

Letztlich ist es Sache des Hausherren, ob er in freiwilligen Situationen dennoch einen Testnachweis möchte, oder nicht.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.