Aus dem Rathaus Gernsbach

Stadtarchiv Gernsbach mit wertvollen Quellen – „Dorfordnungen von Gemeinde selbst aufgesetzt und von herrschaftlicher Obrigkeit nur bestätigt“

Stadtarchiv Gernsbach mit wertvollen Quellen – „Dorfordnungen von Gemeinde selbst aufgesetzt und von herrschaftlicher Obrigkeit nur bestätigt“
‚Dorffs-Ordnung Stauffenberg‘ anno 1563. Foto: Stadtarchiv

Gernsbach, 12.03.2020, Bericht: Rathaus Wer wissen möchte, wie vor Jahrhunderten das Zusammenleben in einem Dorf organisiert und geregelt war, für den sind die Dorfordnungen aus dem späten Mittelalter oder der frühen Neuzeit eine wertvolle Quelle.

Für Staufenberg ist im Stadtarchiv Gernsbach eine solche alte Dorfordnung aus dem Jahr 1563 überliefert.

Die Masse der Unterlagen im ehemaligen Gemeindearchiv Staufenberg, das jetzt einen eigenen Bestand im Stadtarchiv bildet, stammt aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Umso bedeutsamer ist auch mit Blick auf das 2024 anstehende 750-jährige Dorfjubiläum Staufenbergs, dass mit der erwähnten Dorfordnung ein umfangreiches Schriftstück erhalten geblieben ist, welches sehr anschaulich von Leben und Alltag der Bewohner erzählt.

Das Besondere an diesen bäuerlichen Dorfordnungen ist, dass sie von der Gemeinde selbst aufgesetzt und von der herrschaftlichen Obrigkeit nur bestätigt wurden. Sie sind ein Stück gelebter kommunaler Selbstverwaltung und spiegeln ganz unmittelbar, was den Gemeindemitgliedern bei der Gestaltung ihres Zusammenlebens wichtig war.

Bedeutsam bei dieser Staufenberger Dorfordnung ist zudem, dass der ursprüngliche Wortlaut von 1563 erhalten geblieben ist, und alle späteren Änderungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert nur als Zusätze angehängt wurden. Damit lässt sich mit der gebotenen Vorsicht sogar auf die Verhältnisse im späten Mittelalter zurückschließen, als es solche gemeinsamen Regeln ebenfalls schon gab, diese aber nur mündlich weitergegeben wurden.

Um was geht es nun in dieser Staufenberger Dorfordnung, die streng genommen aus verschiedenen Einzelordnungen besteht? Geregelt ist zum Beispiel die Besetzung der kommunalen Ämter, Zuzugsgebühren, das Recht, Strafgelder zu verhängen und deren Höhe, die Nutzung des Waldes, die Bezahlung der Hirten, die Organisation der Frondienste und der Brandschutz. Kurzum alles, was einem gedeihlichen Zusammenleben im dörflichen Alltag diente.


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