Aus dem Polizeipräsidium Offenburg

Erneut Corona-Partys aufgelöst – Kontrollmaßnahmen auch in Baden-Baden – 250 Personen "unter die Lupe" genommen

Erneut Corona-Partys aufgelöst – Kontrollmaßnahmen auch in Baden-Baden – 250 Personen "unter die Lupe" genommen
Foto: Archiv

Mittelbaden, 24.03.2020, Bericht: ots Zum Zwecke der weiteren Eindämmung des neuartigen Coronavirus, haben die Beamten des Polizeipräsidiums Offenburg im Verlauf des Wochenendes an unterschiedlichen Orten Kontrollen durchgeführt.

So wurden am Samstag vor allem im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Achern/Oberkirch, aber auch in Baden-Baden und Offenburg rund 50 gezielte Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden hierbei 19 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geahndet. Rund 15 private Zusammenkünfte zum gemeinsamen Konsum von Alkohol wurden aufgelöst. In einem Fall musste ein zusätzliches Strafverfahren eingeleitet werden. Ein von der aktuellen Krisensituation unbeeindruckter Bürger hatte einen Beamten im Zuge der Kontrolle beleidigt. Im Verlauf des Sonntags haben die Ermittler im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg über 250 Personen im Hinblick auf die seit erst wenigen Tagen geltende Rechtslage genauer unter die Lupe genommen. Auch hierbei setzten sich Vereinzelte über die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes hinweg. Gegen sie werden nun entsprechende Anzeigen vorgelegt.

Während die Kontrollen am Vortag zum Teil von Unverständnis begleitet wurden, zeigte die Mehrzahl der am Sonntag kontrollierten Bürgerinnen und Bürger Einsicht wegen des polizeilichen Einschreitens. An dieser Stelle unterstreichen wir einmal mehr: Auch wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Offenburg, rufen in diesen Zeiten zu Zusammenhalt und Verbundenheit auf.

Gleichzeitig sind wir dafür da, die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten. Daher betonen wir erneut: Wer gegen die derzeit geltende Rechtslage verstößt, nimmt nicht nur in Kauf, dass Menschen sterben. Entsprechende Zuwiderhandlungen können auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder hohen Geldstrafen nach sich ziehen.


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