Aus dem Landratsamt Rastatt

350.000 Euro aus Brüssel für Rastatt und Baden-Baden - ESF-Förderaufruf für 2019

Rastatt/Baden-Baden, 12.07.2018, Bericht: Landratsamt In der Förderperiode 2014 bis 2020 der Europäischen Union stehen dem Land Baden-Württemberg rund 260 Millionen Euro zur Verfügung. Davon können der Landkreis Rastatt und der Stadtkreis Baden-Baden im Jahr 2019 insgesamt 350.052 Euro für Förderprojekte der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitik abrufen.

Der ESF ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Die regionale Umsetzung in den Stadt- und Landkreisen erfolgt über Arbeitskreise. Diese erstellen ein Ranking und bewerten die eingereichten Projektanträge auch in Bezug auf deren Übereinstimmung mit der ESF-Strategie. Auf dieser Grundlage werden die Fördermittel von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt.

Im ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden sind alle in der Region im Bereich der Ausbildung und Beschäftigung tätigen Institutionen und Einrichtungen vertreten.

Aktuelle Daten und Fakten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung in den Haupt-, Werkreal- und Realschulen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden werden den Förderansätzen zugrunde gelegt. Dabei hat sich der Arbeitskreis für das Jahr 2019 darauf verständigt, dass ESF-Fördermittel für Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und für Projekte zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit beantragt werden können. Das heißt, Maßnahmen, welche die Beschäftigungsfähigkeit von Alleinerziehenden oder schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen verbessern können sind ebenso förderfähig wie Unterstützungsangebote zum Erreichen eines Schulabschlusses oder einer Ausbildungsmöglichkeit. Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Veränderungen begrüßt der Arbeitskreis auch Projektanträge, welche «inklusive Angebote» als Inhalt haben.

Laut Albert Kölmel, dem ESF-Sachbearbeiter im Sozialamt des Landratsamtes, sollen alle Projektanträge die Ausgangssituation, eine klare Formulierung der Ziele sowie eine Darstellung der inhaltlichen und methodischen Umsetzung des Vorhabens beinhalten. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männern unterstützen.

Der ESF-Arbeitskreis des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden orientiert sich für die Förderjahre 2019 und 2020 an den Vorgaben des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg, wonach rund 60 Prozent des Budgets für den Schwerpunkt Integration und 40 Prozent für das Bildungsziel verwendet werden sollen.

Wie das Landratsamt weiter mitteilt, können für das Förderjahr 2019 ausschließlich ESF-Projekte bewilligt werden, deren förder-fähige Gesamtkosten einen Betrag von 30.000 Euro nicht unterschreiten. Diese Grenze gilt auch für Projekte, für die eine zweijährige Förderung beantragt wird. Anträge für den Förderzeitraum ab 1. Januar 2019 müssen bis spätestens 30. September 2018 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10, 76135 Karlsruhe, eingereicht werden.

Nähere Informationen zu den Förderschwerpunkten und zum Förderverfahren können interessierte Projektträger über die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises beim Landratsamt Rastatt, Sozialamt, Albert Kölmel, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Telefon 07222 381-2107 oder im Internet unter www.landkreis-rastatt.de unter der Rubrik Soziales − EU Sozialfonds erhalten. Dort ist auch die Regionale ESF-Strategie des Ständigen Arbeitskreises für das Jahr 2019 abrufbar. Eine Antragstellung ist nur via Internet unter www.esf-bw.de möglich.


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