Aus dem Landratsamt Rastatt

36 Anzeigen wegen Corona-Verstöße – Gastronom muss 2.500 Euro Bußgeld bezahlen

36 Anzeigen wegen Corona-Verstöße – Gastronom muss 2.500 Euro Bußgeld bezahlen
Restaurants müssen geschlossen bleiben, Abhol- und Lieferservices sind erlaubt. Foto: Archiv

Rastatt, 07.04.2020, Bericht: lra Auf dem Schreibtisch der Bußgeldstelle im Landratsamt Rastatt mehren sich die Anzeigen wegen Missachtung der Corona-Verordnung des Landes. Bislang sind 36 Anzeigen eingegangen und es werden täglich mehr, berichtet die Pressestelle.

34 Vergehen wurden bereits mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt. Überwiegend sind es Verstöße gegen das Versammlungsverbot. Mit einem Bußgeld von 250 Euro und mehr müssen die Betroffenen rechnen. In gleicher Höhe werden auch Reiseverbote aus dem Elsass bestraft. Ein Gastronom, der sich nicht an die angeordnete Schließung seines Lokals hielt, musste 2.500 Euro bezahlen und der Besitzer einer Spielothek hat nach einer wiederholten Missachtung eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 Euro erhalten.

«Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Kavaliersdelikte», sagt Sébastien Oser, der unter anderem für den Bereich öffentliche Ordnung im Landratsamt verantwortlich ist. Angesichts der Dringlichkeit und der Bedeutung der Einhaltung der Corona-Verordnung reagiere die Behörde schnell und mit hohen Strafen. In einer Pressemitteilung erinnert das Landratsamt daran, dass nur durch einen weitestgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens und der Einhaltung der strengen Verhaltensregeln die Pandemie einzudämmen ist. Uneinsichtige würden den Prozess stören und letztlich Menschenleben gefährden. Es sei deshalb gut und wichtig, dass die kontrollierende Polizei und auch aufmerksame Bürger Verstöße zur Anzeige bringen.

«Bei allem Verständnis für den Freiheitsdrang jedes Menschen und den Verlockungen gerade bei frühlingshafter Witterung ist Disziplin und Geduld oberstes Gebot», so Landrat Toni Huber. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger auch während der Osterfeiertage im Sinne der Volksgesundheit die Regeln zu beachten und Nächstenliebe und soziale Fürsorge durch die unvermeidliche Distanz zum Ausdruck zu bringen.


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