Mehr als 3.100 Euro Vermögensschaden

Anklage gegen Vorstand eines Musikvereins – Einkäufe auf Kosten des Vereins

Anklage gegen Vorstand eines Musikvereins – Einkäufe auf Kosten des Vereins
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 07.10.2020, Bericht: Redaktion Gegen einen 65jährigen Rentner erhob die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am 23. Juli Anklage «wegen gewerbsmäßiger Untreue in 26 Fällen und gewerbsmäßigen Betruges in 1 Fall». Dies teilte die Staatsanwaltschaft gestern schriftlich mit.

Der Angeklagte sei im Zeitraum von 2000 bis 2017 erster Vorstand eines Musikvereins im nördlichen Landkreis Rastatt gewesen und «soll zwischen 2015 und 2017 Einnahmen des Vereins, die durch Aktivitäten bei Festen angefallen waren, für eigene Zwecke vereinnahmt haben». Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass er auf Rechnung des Vereins «etliche Einkäufe für Gegenstände des täglichen Bedarfs getätigt und die Waren, die für ihn selbst bestimmt gewesen seien, mit einer Kundenkreditkarte des Vereins bezahlt» habe. Dabei soll er zudem in einem Fall bereits sein Amt als erster Vorstand niedergelegt haben. «Nach den Berechnungen der Ermittlungsbehörden entstand ein Vermögensschaden in Höhe von mehr als 3.100 Euro», heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter. Der Strafrichter beim Amtsgericht Rastatt habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.


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