Aus dem Rathaus Rastatt

Doch noch Stadtrat werden? – Wahlvorschläge für Kommunalwahlen müssen bis 28. März vorliegen

Doch noch Stadtrat werden? – Wahlvorschläge für Kommunalwahlen müssen bis 28. März vorliegen
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 15.03.2019, Bericht: Rathaus Noch rund zwei Wochen Zeit haben Parteien und Wählervereinigungen, um ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen am 26. Mai in Baden-Württemberg aufzustellen.

Darauf weist die Stadt Rastatt hin und erläutert in dem Zusammenhang nochmals die Regelungen rund um die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl. Berechtigt, entsprechende Listen zusammenzustellen, sind politische Parteien, aber auch mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen. Wegen der in Rastatt geltenden unechten Teilortswahl ist die Anzahl der Bewerber auf den Listen genau festgelegt: Für die Kernstadt dürfen 28 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden, für die Wohnbezirke Niederbühl und Plittersdorf jeweils bis zu vier Bewerberinnen und Bewerber und für die Wohnbezirke Ottersdorf, Rauental und Wintersdorf bis zu drei. In den Ortsteilen ist das jeweils ein Bewerber mehr, als Sitze zu vergeben sind.

Bei den Ortschaftsratswahlen in den fünf Rastatter Ortsteilen sind jeweils zehn Sitze zu vergeben. Die Aufstellung der Wahlvorschläge erfolgt bei einer Versammlung der Partei oder Wählervereinigung. Die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahlen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte endet am 59. Tag vor der Wahl, so dass Wahlvorschläge bis spätestens am 28. März um 18 Uhr abgegeben werden müssen.

Abzugeben sind die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Klaus Kögel. Formblätter zur Aufstellung der Wahlvorschläge können persönlich im städtischen Kundenbereich Organisation und EDV abgeholt, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 07222 972-2231 beziehungsweise -2232 angefordert werden.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.