Aus dem Rathaus Rastatt

Fußball-WM 2018 - Live-Spielübertragungen für die Außengastronomie ohne besonderen Antrag

Rastatt, 29.05.2018, Bericht: Rathaus Fußballfans fiebern schon: Vom 14. Juni bis zum 15. Juli findet in Russland die 21. Fußball-Weltmeisterschaft statt.

Zum gemeinsamen Fußballschauen wird es wieder in allen Städten und Gemeinden öffentliche Live-Übertragungen der Spiele geben. Auch in Rastatt ist dies bei der WM 2018 möglich, ohne dass Gastronomen einen besonderen Antrag stellen müssten. Denn die Bundesverordnung vom 2. Mai 2018 über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien lässt für Gastronomen Public Viewings zur Fußball-WM ohne spezielle Auflagen zu.

Die Stadt Rastatt erlaubt auf dieser Grundlage eine allgemeine, antragsfreie Ausnahmeregelung für Live-Übertragungen von WM-Fußballspielen, die spätestens um 20 Uhr beginnen und dementsprechend durch Verlängerung und Elfmeterschießen eventuell auch erst nach 22 Uhr beendet sein können. Wie der städtische Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten betont, gilt die Ausnahmeregelung - einschließlich der Reduzierung von Ruhezeiten − ausschließlich für Public Viewings im Freien, die die direkte Übertragung von Spielen zur Fußball-WM 2018 zum Inhalt haben.

Sofern der Gaststättenbetreiber nicht über eine Erlaubnis zur Verlängerung der Außenbewirtungszeit bis 23 Uhr beziehungsweise 24 Uhr verfügt, muss nach der Übertragung auch die Außenbewirtung umgehend beendet werden.

Nach den Übertragungen sind zum Schutz der Nachtruhe für die Bürgerinnen und Bürger die Übertragungsgeräte umgehend auszuschalten.


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