Aus dem Rathaus Rastatt

Keine Kita-Gebühren im April in Rastatt – Auch Musikschule und Sporthallen

Rastatt, 21.03.2020, Bericht: Rathaus Da aufgrund der Coronakrise seit dem 17. März und voraussichtlich bis 19. April alle Kitas und Schulen geschlossen sind, hat die Stadt Rastatt entschieden, zunächst für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie für das Mittagessen in den Kitas und an den Ganztagsschulen zu erheben.

Die Befreiung der Gebühr für den Monat April gilt ebenfalls für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie der verlässlichen Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung. Eine Berechnung in allen Einrichtungen erfolgt nur, sofern Eltern eine Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben. Mit der Befreiung für den gesamten Monat April werden die bereits bezahlten Tage im März ausgeglichen.

Vergleichbare Regelungen hat die Stadt Rastatt zudem für die städtische Musikschule getroffen und für die städtischen Sporthallen. Auch hier werden für den Monat April keine Entgelte berechnet.


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