Aus dem Rathaus Rastatt

Keine Mietpreisbremse mehr in Rastatt – Mieterhöhung maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren

Keine Mietpreisbremse mehr in Rastatt – Mieterhöhung maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren
In Rastatt fällt Ende Juni 2020 die Mietpreisbremse weg. Foto: Archiv

Rastatt, 13.06.2020, Bericht: Rathaus Am Donnerstag, 4. Juni, ist die von der Landesregierung beschlossene Verordnung zur Mietpreisbegrenzung Kraft getreten. In 89 baden-württembergischen Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten gilt ab sofort die Mietpreisbremse.

Bei neuen Verträgen darf die Miete dann maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Seit 2015 galt diese Regelung auch für die Stadt Rastatt. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ist Rastatt nun nicht mehr Teil der zugrundeliegenden Gebietskulisse für die Mietpreisbremse.

Entsprechend wurden die im Rastatter Mietspiegel enthaltenen Hinweise zur Mietpreisbremse in der Online-Version gelöscht. Die geänderte Fassung des Mietspiegels ist auf der städtischen Homepage www.rastatt.de abrufbar unter der Rubrik Bürger und Service/Mietspiegel. Unter www.mietspiegel-rastatt.de stellt die Stadt Rastatt zudem einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Interessierte ihre ortsübliche Miete selbst berechnen können.

Seitens der Landesregierung ist darüber hinaus geplant, die Verordnungen zur reduzierten Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist ebenfalls in jenen 89 baden-württembergischen Städten und Gemeinden anzuwenden. Damit würde für Rastatt nach Außerkrafttreten der bestehenden Landesverordnung zur Kappungsgrenze Ende Juni 2020 statt einer reduzierten Kappungsgrenze von 15 Prozent künftig wieder eine Kappungsgrenze von 20 Prozent gelten (§ 558 Absatz 3 Satz 1 BGB). Das heißt, die Bestandsmieten darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20, anstatt bisher um 15 Prozent erhöht werden.

Werden Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, kann Mietern wegen Eigenbedarfs in Rastatt zukünftig wieder nach drei Jahren gekündigt werden. Die verlängerte Kündigungsfrist von fünf Jahren gilt aufgrund dann nicht mehr für Rastatt. Die derzeit noch geltende Landesverordnung zur Kündigungssperrfrist tritt ebenfalls Ende Juni 2020 außer Kraft.


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