Kritik an Berichterstattung

Nicht politisch motiviert – Landratsamt Rastatt verteidigt Gesundheitsamt – „Eindruck erweckt, Entscheidungen des Amtes könnten politisch motiviert sein“

Nicht politisch motiviert – Landratsamt Rastatt verteidigt Gesundheitsamt – „Eindruck erweckt, Entscheidungen des Amtes könnten politisch motiviert sein“
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 24.11.2020, Bericht: Redaktion Die Entscheidungen des Rastatter Gesundheitsamts seien «grundsätzlich fachlich geleitet», rechtfertigt das Landratsamts die Arbeit des Gesundheitsamtes.

Das Gesundheitsamt stehe «in einem engen Austausch mit seiner Fachaufsichtsbehörde – dem Landesgesundheitsamt» und treffe «seine Entscheidungen nicht im Alleingang und mitnichten nachlässig, sondern stets begründet durch die jeweils aktuell herrschende Lehrmeinung». In einer Presseberichterstattung sei am vergangenen Samstag, den 21. November 2020, «der unzutreffende Eindruck erweckt» worden, «die Entscheidungen des Amtes könnten politisch motiviert sein, um die Fallzahlen an den Schulen niedrig zu halten».

Die weitere Mitteilung des Landratsamtes im Wortlaut:

«Das am 16. November 2020 durch das Sozialministerium erstellte Konzept zur Kontaktpersonennachverfolgung Baden-Württemberg bestätigt das vom Gesundheitsamt empfohlene Vorgehen. Darin wird am Beispiel Schule ausgeführt, dass in Situationen, in denen ein Mindestabstand zum Infizierten nicht eingehalten werden könne, eine Einstufung als Kontaktperson der Kategorie 2 möglich sei, wenn beide Personen, also die infizierte Person sowie die Kontaktperson, einen Mund-Nasen-Schultz oder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben und das Klassenzimmer gelüftet wurde, um die Anreicherung von Aerosolen zu reduzieren», erklärt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Eva Schultz. Das Gesundheitsamt lege als Maßstab für ausreichendes Lüften die geltenden Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Grunde.

 

«Die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes in Zeiten von 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern die Klassen zu teilen, ist dem Gesundheitsamt Rastatt sehr wohl bekannt», erklärt Dr. Schultz weiter. Allerdings liege die Entscheidung über ein solches Vorgehen nicht in seiner Zuständigkeit.

Bei der Entlassung von Covid-19-Patienten aus der Isolierung gehe das Gesundheitsamt streng nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts vor, die sich am Symptombeginn und nicht am Tag der Diagnosestellung orientiert.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.