Aus dem Rathaus Rastatt

Notbetreuung für Kinder auch in Osterferien vom 6. bis 17. April

Rastatt, 02.04.2020, Bericht: Rathaus Wegen der Corona-Pandemie bleiben zunächst bis 19. April Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen.

Die Notbetreuung für Kita-Kinder und Schulkinder bis einschließlich Klassenstufe 6, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind, findet auch während der Osterferien vom 6. bis 17. April statt. Voraussetzung für die Notbetreuung bleibt, dass beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und nicht abkömmlich sind.

Betroffene Eltern von Schulkindern können sich wenden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an 07222/972-8100. Eltern von Kita-Kindern nehmen direkt Kontakt mit den jeweiligen Einrichtungen auf.

Mit der Änderung der Corona-Verordnung des Landes vom 29. März werden weitere Bereiche zur kritischen Infrastruktur gezählt. Das sind insbesondere:

die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr;
die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen;
Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge;
Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind;
Rundfunk und Presse;
Beschäftigte der Betreiber beziehungsweise Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden;
die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
das Bestattungswesen.


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