Begründung zur Klage liegt vor
Rechtliches Nachspiel zur OB-Wahl in Rastatt – Stadt bereitet Klageerwiderung vor
Rastatt, 24.02.2024, Bericht: Redaktion Das rechtliche Nachspiel der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt geht in die nächste Runde.
Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe den Einspruch gegen die Stichwahl der OB-Wahl abgewiesen hat, beschäftigt sich nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe smit einer Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Wie das Rastatter Rathaus gestern mitteilte, ist nun die Begründung der bereits eingereichten Klage eingegangen. Der Klageführer habe in der Begründung, die auch der Stadt Rastatt als sogenannte Beigeladene zugegangen sei, zahlreiche bislang erhobene Vorwürfe fallen gelassen, heißt es aus dem Rathaus in Rastatt.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Rastatt vom 23. Februar 2024 im Wortlaut:
Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist nun die Begründung der bereits eingereichten Klage gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe und dessen Entscheidung, den Einspruch gegen die Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt vom letzten Herbst abzuweisen, eingegangen. Der Klageführer hat dabei in der Begründung, die auch der Stadt Rastatt als sogenannte Beigeladene zugegangen ist, zahlreiche bislang erhobene Vorwürfe fallen gelassen. Damit ist etwa die Hälfte der ursprünglich vorgebrachten Wahlanfechtungsgründe nicht mehr Gegenstand der Klage. Dabei sind vor allem auch die Vorwürfe, die die Wahlorganisation der Stadtverwaltung Rastatt betreffen, fallen gelassen worden. Die bisher behauptete fehlerhafte Feststellung von Wahlergebnissen, eine Verzögerung bei der Auszählung in einem Wahlbezirk sowie unberücksichtigte Briefwahlunterlagen werden nicht mehr vorgebracht.
«Die Kolleginnen und Kollegen der Stadt können Wahlen. Und zwar richtig und zuverlässig. Das erkennt nun offensichtlich auch die Klägerseite an», stellt Oberbürgermeisterin Monika Müller fest und blickt dem weiteren Verfahren daher zuversichtlich entgegen.
Weiterhin im Raum stehen vor allem Aussagen zu einer Verletzung von Plakatierungsregeln, der Verletzung des Neutralitätsgebots und möglicher Wahlbeeinflussung. Die Stadt Rastatt wird nun bis zum 20. März fristgerecht eine sogenannte Klagerwiderung beim Verwaltungsgericht einreichen und Stellung zu den verbliebenen Vorwürfen beziehen.
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