SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek zum inklusiven Wahlrecht – „Durchbruch gelungen“ – „CDU/CSU hatten eine Reform verhindert“

SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek zum inklusiven Wahlrecht – „Durchbruch gelungen“ – „CDU/CSU hatten eine Reform verhindert“
Gabriele Katzmarek, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rastatt. Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt/Berlin, 16.03.2019, Bericht: Redaktion In einer ausführlichen Stellungnahme von gestern weist die Rastatter SPD-Bundestagsabgeordnet Gabriele Katzmarek der CDU die Verantwortung zu, dass es noch nicht zu einer Reform des Wahlrechts für behinderte Menschen gekommen ist.

«Der Durchbruch ist gelungen. Ich freue mich, dass unser Koalitionspartner nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist», heißt es in der Erklärung der SPD-Politikerin. Befördert wurde die Reform durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die bisher gültige pauschale Regelung für verfassungswidrig erachtete.

Die Erklärung von Gabriele Katzmarek im Wortlaut:

Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt: pauschale Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung durften bei Bundestags- und Europawahlen bisher nicht wählen. CDU/CSU hatten eine Reform verhindert. Heute nun hat der Deutsche Bundestag einen Antrag verabschiedet, der die sofortige Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht.

«Der Durchbruch ist gelungen. Ich freue mich, dass unser Koalitionspartner nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist», so Gabriele Katzmarek, SPD-Bundestagsabgeordnete für Mittelbaden. «Dies ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung. Viele tausende Erwachsene - auch in meinem Wahlkreis Rastatt/Baden-Baden - sind nicht mehr vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen», so Katzmarek weiter.

Der heute im Plenum verabschiedete Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen. Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher leider nicht möglich.

«Schade, dass die Neuregelung nicht zur Europawahl gilt. Betroffene sollten sich im Zweifel vor Gericht die Wahlberechtigung erstreiten. Wichtig ist für mich, dass alle Menschen barrierefrei informiert werden und ohne Hürden an den Wahlen teilnehmen können», erklärt Gabriele Katzmarek. «Dazu gehört, dass sie Informationen, zum Beispiel in leichter Sprache, zur Verfügung gestellt bekommen.»


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