Aus dem Rathaus Rastatt

Stadt Rastatt verärgert: Offene Feuerstellen und Vermüllung an Baggerseen und Naturschutzgebiet – Warnung des kommunalen Ordnungsdienstes

Stadt Rastatt verärgert: Offene Feuerstellen und Vermüllung an Baggerseen und Naturschutzgebiet – Warnung des kommunalen Ordnungsdienstes
Bei über 30 Grad Sommerhitze und Trockenheit hat ein Badegast am Kaltenbachsee illegal ein offenes Feuer entzündet. Foto: Stadt Rastatt/Sven Severing

Rastatt, 25.06.2021, Bericht: Rathaus Eine gefährliche Entdeckung machten vergangene Woche Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) am Kaltenbachsee bei Ottersdorf. Nahe des Wassers hatte ein Badegast ein Feuer entzündet und dieses brennen lassen, als er bereits die Örtlichkeit verlassen hatten – und das bei über 30 Grad Sommerhitze und Trockenheit.

Kein Einzelfall, wie der Leiter des KOD, Sven Severing, berichtet: «Wir stellen in den letzten Wochen immer wieder Feuerstellen an Baggerseen und im Naturschutzgebiet fest.» Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Und im schlimmsten Fall kann das Entzünden eines offenen Feuers im Außenbereich gar als Straftat gewertet werden. So geschehen beim Vorfall am Kaltenbachsee.

Die Verlockung, direkt am See oder auch an der Rheinpromenade in Plittersdorf zu grillen, scheint für viele groß zu sein. Doch so stimmungsvoll ein offenes Feuer auch ist, es birgt Risiken. Insbesondere an heißen und trockenen Tagen können umliegende Wälder und auch das Gras um die Feuerstelle herum durch Funkenflug leicht Feuer fangen und großen Schaden anrichten. «Zudem möchte niemand auf einem Haufen Asche oder in einer alten Feuergrube am nächsten Tag sein Badetuch auslegen», so Severing. Deshalb gilt an allen öffentlichen Badeseen in Rastatt und im Außenbereich ein generelles Verbot, ein offenes Feuer zu entzünden. Dazu zählt jede Flamme, die sich außerhalb eines geschlossenen Brennraums befindet. Die Größe ist unerheblich. Ein Lagerfeuer und ein Grill sind ebenso offene Feuer wie ein Gaskocher oder eine Shisha. Der Bußgeldkatalog sieht bei einem offenen Feuer im Naturschutzgebiet eine Strafe bis zu 3.500 Euro vor, im Wald sogar bis zu 10.000 Euro. Je nachdem kann die Tat auch als Straftat geahndet werden kann.

Auch die Vermüllung habe mit dem Beginn der heißen Tage an den Seen stark zugenommen, sagt Severing. Flaschen, Verpackungsmüll und Zigarettenkippen liegen teilweise flächendeckend auf den Wiesen. Dafür hat der KOD-Leiter wenig Verständnis. «Jeder müsste doch fähig sein, den eigenen Müll im Notfall wieder mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen», meint Severing. Wegen einiger Wenigen, die sich unsolidarisch verhalten, müsse die Allgemeinheit leiden. Daher müssen auch die Müll-Verursacher teils tief in die Tasche greifen, wenn sie erwischt werden. Die Bußgelder für Vermüllung liegen zwischen 75 und 250 Euro.

Da Bürger/innen Verstöße häufig erst im Nachgang melden und man die Verursacher/innen dann nur noch schwer ausfindig machen kann, bittet der KOD-Leiter darum, ihn und seine Kolleginnen und Kollegen unmittelbar telefonisch zu verständigen (07222 972-7310) oder auch das Polizeirevier Rastatt.


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