Aus dem Rathaus Rastatt

„Striktes Befahrungsverbot“ - Aufgeweichte Waldböden blockieren Brennholzabfuhr

Rastatt, 17.01.2018, Bericht: Rathaus Die nasse und stürmische Witterung hat Folgen für Brennholzkunden: Derzeit kann der städtische Forst keine Schlagraumlose abgeben.

Weder kann der Forstbetrieb Nutzholz aus den Wäldern holen, noch können Bürgerinnen und Bürger ihr Brennholz, das sie bereits aufgearbeitet haben, nach Hause bringen. Denn die äußerst schlechten Bodenbedingungen mit sehr hochstehendem Grundwasser sowie weiter anhaltende Niederschläge machen es unmöglich, die Waldflächen zu befahren. Es gilt daher striktes Befahrungsverbot. Die Stadtverwaltung bittet alle Brennholzkunden um Verständnis und Beachtung.

Sollte die Witterung nachhaltig schlecht bleiben, wird die Abfuhrfrist für aufgearbeitetes Brennholz bis Ende April verlängert.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.