Eigentumswohnung verkauft

Testamentsvollstrecker soll 163.000 Euro in eigene Tasche gesteckt haben – Erben gingen leer aus

Testamentsvollstrecker soll 163.000 Euro in eigene Tasche gesteckt haben – Erben gingen leer aus
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 17.07.2020, Bericht: Redaktion Die Hauptverhandlung gegen einen Testamentsvollstrecker findet am kommenden Montag vor dem Schöffengericht Rastatt statt.

Wie es dazu kam, dass die Erben eines größeren Vermögens leer ausgingen, soll geklärt werden. Das Amtsgericht Rastatt verhandelt am Montag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 10. September 2019. In dieser wird einem jetzt 60-jährigen Angeklagten deutscher und französischer Staatsangehörigkeit zur Last gelegt, 163.550 Euro aus einem Nachlass veruntreut zu haben.

Der Angeklagte sei im Jahr 2005 als Testamentsvollstrecker für den Nachlass eines Ehepaares bestellt worden. Nachdem der Ehemann und im Jahr 2015 dann auch die Ehefrau verstorben sei, habe der Angeklagte das Vermögen für sich vereinbart und nicht an die Erbengemeinschaft, die testamentarisch bedacht worden sei, ausgezahlt. Eine Eigentumswohnung sei verkauft worden, der Kaufpreis teils in Algerien verschwunden, teils auf Konten des Angeklagten gelandet. Barguthaben der Erblasserin in Höhe von circa 104.000 Euro habe der Angeklagte auf ein von ihm in Frankreich geführtes Bankkonto überwiesen. Letztlich seien die Erben leer ausgegangen.

Der Angeklagte ist nicht geständig. Das Schöffengericht hat deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts 12 Zeugen geladen.


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