Verstoß gegen Corona-Verordnung

Trotz Corona-Verbot geöffnet – Bußgeld für Nagelstudio und Kundinnen in Rastatt

Rastatt, 02.02.2021, Bericht: Redaktion Wegen des Corona-Lockdowns müssen derzeit auch Nagelstudios geschlossen bleiben. Eine Betreiberin eines solchen Geschäfts in Rastatt habe sich zuletzt jedoch nicht daran gehalten, heißt es aus dem Rathaus Rastatt.

Der Inhaberin komme der Verstoß nun teuer zu stehen. Und auch für die beiden Kundinnen, die sich gerade behandeln ließen, werde der Besuch nicht folgenlos bleiben.

Die Mitteilung aus dem Rathaus Rastatt im Wortlaut:

Eine Streifenbesatzung der Stadtpolizei war vergangene Woche bei einer routinemäßigen Kontrolle zur Einhaltung der Corona-Verordnung auf das Nagelstudio aufmerksam geworden. Während der Haupteingang des Geschäftes ordnungsgemäß verschlossen war, entdeckten die Stadtpolizistin und der Stadtpolizist brennendes Licht im hinteren Bereich des Nagelstudios. Über einen Seiteneingang gelangten die beiden in das Treppenhaus des Gebäudes und staunten nicht schlecht, als sie dort einen professionell ausgestatten Maniküre-Tisch vorfanden, an dem die Nageldesignerin gerade zwei jugendlichen Kundinnen die Nägel aufpolierte und lackierte.

Die Inhaberin gab gegenüber den städtischen Mitarbeitern zwar an, dass diese Behandlung eine Ausnahme gewesen sei. Doch die weiteren Ermittlungen widerlegten das. Denn in den sozialen Netzwerken hatte es sich offenbar schon herumgesprochen, dass in dem Nagelstudio auch während des Lockdowns Termine vergeben wurden. Die Betreiberin des Nagelstudios erwartet nun ein hohes Bußgeld. Und auch die beiden Kundinnen bekommen Post von der Bußgeldbehörde wegen des Verstoßes gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen.


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