Aus dem Rathaus Rastatt

Vierbeiner dürfen in Rastatt frei sein – Hundefreilaufflächen eingerichtet

Vierbeiner dürfen in Rastatt frei sein – Hundefreilaufflächen eingerichtet
Foto: Archiv

Rastatt, 03.08.2021, Bericht: Rathaus Ab August können Hundebesitzerinnen und -besitzer auf drei Grünflächen in der Stadt ihre vierbeinigen Lieblinge ganz legal frei laufen lassen: in der Grünanlage an der Plittersdorfer Straße (gegenüber der Tankstelle), in der Grünanlage Mozart-/Beethovenstraße sowie in der Grünanlage Leopoldfeste (Südring).

Mit den drei Hundefreilaufflächen reagiert die Stadt auf den lang gehegten Wunsch vieler Hundebesitzer. Der städtische Kundenbereich Ökologie und Grün hat die Hundefreilaufflächen vorbereitet und mit Hinweisschildern versehen. Außerdem wurden die Bereiche mit Hundekotbeutelspendern und, soweit dort keine Mülleimer vorhanden sind, auch mit entsprechenden Abfallbehältern ausgestattet.

Hundehalter sollten ihre Hunde jedoch nur dann auf den Flächen frei laufen lassen, wenn die Tiere verlässlich auf Zuruf reagieren. Auch gilt für Hundehalter die Verpflichtung, die Häufchen ihrer Hunde zu entsorgen.

Außerhalb der jetzt neu ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde ist es laut Grünanlagensatzung der Stadt Rastatt untersagt, Hunde im Stadtgebiet, insbesondere in den Grünanlagen, frei herumlaufen zu lassen. Es besteht die sogenannte Leinenpflicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.