Aus dem Rathaus Sinzheim

Ergebnisse der Sinzheimer Gemeinderatssitzung vom 21. März 2018

Sinzheim, 29.03.2018, Bericht: Rathaus Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Schulhofes der Realschule und die Sanierungsmaßnahme zum Ausbau der Hauptstraße.

Lothar-von-Kübel-Schule − Außenanlage BA I b und BA II
Vergabe der Arbeiten
a) Soccer- Anlage
b) Landschaftsbau

Nachdem in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2018 die Ausführungsplanung der Bauabschnitte Ib und II zur Umgestaltung des Schulhofes der Realschule beschlossen wurde, wurde für den Bau der «Soccer-Court»-Anlage ein Angebot beim Originalhersteller der Kunststoffbeläge eingeholt. Für den Landschaftsbau fand eine öffentliche Ausschreibung statt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ausführung der «Soccer-Court» Anlage an die Firma Polytan Service GmbH aus Burgheim zum Pauschalpreis von 65.000,00 Euro zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung der Außenanlage der Lothar-von-Kübel-Realschule BA I b und BA II werden an die Firma Rainer König Gartengestaltung aus Lichtenau zum Angebotspreis von 389.103,52 Euro vergeben.

Die Arbeiten werden von Mitte Mai 2018 bis Ende September 2018 ausgeführt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Sanierungsmaßnahme «Ortskern Sinzheim»
Ausbau der Hauptstraße III. BA, nördlicher Abschnitt Erlenstraße/Eisenbahnstraße
a) Vorstellung Planungsstand 2008
b) Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme im Zeitraum 2018/2019
c) Billigung der Planung 2008, Vorentwurf

Im Jahr 2007 wurde für den Ausbau der Hauptstraße im nördlichen Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen «Hauptstraße/Erlenstraße/Friedhofstraße» und «Hauptstraße/Eisenbahnstraße», III. BA, eine Vorentwurfsplanung erstellt.

Diese wurde damals mit den Anliegern im Rahmen einer Bürgeranhörung erörtert, bei der sich eine eindeutige Mehrheit der Anlieger, 16 Ja- und 3 Nein-Stimmen, für die Pflasterung des Fahrbahnbelags ausgesprochen hat.

Der Planungsstand aus dem Jahr 2008 wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

zu b):

Der Ausbau der Hauptstraße im nördlichen Teilabschnitt ist im Zuge der Sanierungsmaßnahme Sinzheim − Ortskern II vorgesehen. Das Sanierungsverfahren ist bis zum 30. April 2020 befristet. Ziel der Gemeinde ist es, bis zu diesem Zeitpunkt neben der Entwicklung des Geländes St. Vinzenz möglichst viele weitere Maßnahmen durchzuführen.

Damit die Gemeinde Sanierungsgelder für die Hauptstraße erhält, muss noch in diesem Jahr, nach dem Kirchweihmarkt, mit dem Ausbau begonnen werden.

Um diesen Zeitplan halten zu können, muss im Wesentlichen an der bisherigen Ausbauplanung aus dem Jahr 2008 festgehalten werden.

Der Gemeinderat hat für den Ausbau folgenden Zeitplan beschlossen:

− Gemeinderat 21.03.2018 − Billigung der Vorentwurfsplanung
− Information der Anlieger am 11. April 2018
− Gemeinderat 16.05.2018 − Billigung der Entwurfsplanung
− Gemeinderat 27.06.2018 − Billigung der Ausführungsplanung u. Ausschreibungsbeschluss
− Gemeinderat 26.09.2018 − Vergabe der Arbeiten

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

zu c:

Als ersten Schritt zur Umsetzung des Zeitplans hat der Gemeinderat die Planung aus dem Jahr 2008 als Vorentwurfsplanung und damit als Grundlage der weiteren Planungsschritte beschlossen. Diese Planung wird in einigen Punkten noch optimiert beziehungsweise angepasst. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 900.000 Euro brutto. Die Finanzierung ist im Zuge der Sanierungsmaßnahme «Ortskern Sinzheim» gesichert. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Kreuzungsbereich bei der evangelischen Kirche zeitnah behindertengerecht ausgebaut werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen hierfür vorzunehmen. Die Finanzierung soll im Nachtrag 2018 bzw. Haushalt 2019 erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Planfeststellungsverfahren zur Direktanbindung des Baden-Airparks an die Bundesautobahn A 5 bei Sinzheim-Halberstung durch Aus- und Neubau der K 3761 zwischen Schiftung und Halberstung - Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme

Zu der geplanten «Ostanbindung» des Baden-Airparks an die Autobahn A5 kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, noch bis einschließlich 12.04.2018 Einwendungen erheben.

Der Gemeinderat hat zur Erarbeitung einer Stellungnahme einen Arbeitskreis gebildet. In diesem Arbeitskreis haben auch Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Ostanbindung und der Bürgervereinigung Halberstung mitgearbeitet. Der dem Gemeinderat vorgelegte Entwurf einer gemeindlichen Stellungnahme basiert auf einem Entwurf der Gemeindeverwaltung, der das Ergebnis der drei stattgefundenen Arbeitskreissitzungen und vieler Stunden der internen Vorarbeit zusammenfasst.

Bürgermeister Ernst bedankte sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

Der Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme wurde in der Sitzung ausführlich erläutert und in einigen Punkten nochmals angepasst. Anschließend hat der Gemeinderat die Stellungnahme einstimmig beschlossen. Die Stellungnahme ist auszugsweise in dieser Ausgabe abgedruckt und auf unserer Internetseite www.sinzheim.de abrufbar.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zustimmung zur Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Die Gemeinde Sinzheim ist Mitglied im Zweckverband «Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken, KIVBF». Der Zweckverband bietet seinen rund 1.000 Mitgliedern IT-Dienstleistungen zu nahezu allen gemeindlichen Aufgaben an.

Bisher gibt es in Baden-Württemberg noch drei weitere Einrichtungen, die sich dieser Aufgabe angenommen haben: die Datenzentrale Baden-Württemberg, DZ BW, der Zweckverband «Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart, KDRS» und der Zweckverband «Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm, KIRU».

Eine Zusammenführung aller vier Einrichtungen soll eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten von circa 25 Mllionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion schaffen und kommunales sowie IT-spezifisches Wissen für die Zukunft sichern.

Es ist beabsichtigt, dass die Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten und damit zu ITEOS werden, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche für die Kommunen die bisherigen Aufgaben der Datenzentrale Baden-Württemberg und der Zweckverbände übernimmt. Unmittelbar nach dem Beitritt schließen die Zweckverbände sich zum Gesamtzweckverband 4IT zusammen.

Der Gemeinderat hat der Errichtung und Vereinigung zugestimmt und den Bürgermeister mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Einführung des «Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens», NKHR, zum 01.01.2019

Die Gemeinde Sinzheim führt zum 01.01.2019 das «Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen», NKHR, ein.

Die Gemeinde Sinzheim wird in einer Projektgruppe gemeinsam mit der Gemeinde Hügelsheim, der Gemeinde Rheinmünster, der Stadt Gernsbach und der Gemeinde Elchesheim-Illingen die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht in Angriff nehmen. Es erfolgt durch die Projektarbeit eine Umstellung des Kernhaushaltes der Gemeinde und des Abwasserverbands Sandbach mit Sitz in Sinzheim auf das neue Haushaltsrecht, Kommunale Doppik, zum 01.01.2019.

Es ist Ziel der Verwaltung, die mit der Umstellung des Rechnungswesens verbundenen Aufgaben ohne die Beauftragung externer Dienstleister zu bewältigen.

Der Gemeinderat hat für den Übergang auf das NKHR folgende grundlegende Entscheidungen getroffen:

1. Die Einführung des «Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens», NKHR, bei der Gemeinde Sinzheim erfolgt zum 01.01.2019.

2. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Einführung des «Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens», NKHR, zum 01.01.2019 zur Kenntnis.

3. Die Einführung des «Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens», NKHR, erfolgt zum 01.01.2019 unter Anwendung der EDV-Musterlösung «dvv.Finanzen Kommunale Doppik SMART», NKHR SMART, des kommunalen Rechenzentrums KIVBF.

4. Die Abbildung des Haushalts erfolgt ab dem 01.01.2019 produktorientiert auf Grundlage des Kommunalen Produktplans Baden-Württemberg.

5. Die Gliederung des Haushalts erfolgt in 3 Teilhaushalte. Es erfolgt die Bildung folgender Teilhaushalte: Teilhaushalt 1 «Innere Verwaltung», Teilhaushalt 2 «Dienstleistungen und Infrastruktur», Teilhaushalt 3 «Allgemeine Finanzwirtschaft».

6. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der neuen Haushaltsgliederung auf Grundlage der unter den Ziffern 4 und 5 gefassten Beschlüsse beauftragt.

7. Der Gemeinderat stimmt der Anwendung aller nach § 62 GemHVO zulässigen Vereinfachungsregeln zur erstmaligen Bewertung des Vermögens für die zum 01.01.2019 zu erstellenden Eröffnungsbilanz zu. Die Entscheidungszuständigkeit über die Anwendung dieser Vereinfachungsregeln überträgt der Gemeinderat an die Verwaltung.

8. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Anwendung des Grundsatzbeschlusses zur Vereinsbezuschussung auf Investitionen aus der Kameradschaftskasse der Freiwillige Feuerwehr Sinzheim

Die Gemeinde Sinzheim hat die Aufgabe, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Diese Aufagbe wird erfüllt, indem die Gemeinde im Hauptort und den Teilorten Gebäude und Gerätschaften für die Freiwillige Feuerwehr herstellt, beschafft und in Stand hält. Die hierbei anfallenden Kosten trägt die Gemeinde Sinzheim.

Zusätzlich hat die Gemeinde im Rahmen der Feuerwehrsatzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet, die sogenannte Kameradschaftskasse. Aus dieser Kameradschaftskasse investiert die Freiwillige Feuerwehr regelmäßig für die Kameradschaftspflege.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Freiwillige Feuerwehr die aktuell anstehende Investition in die Erneuerung der in die Jahre gekommenen Küche vollends aus der Kameradschaftskasse tragen muss oder ob die Gemeinde hierzu einen Zuschuss gewähren soll.

Der Gemeinderat hat zu diesem Sachverhalt nach intensiver Diskussion folgenden Grundsatzbeschluss in Anlehnung an die Vereinsförderung gefasst:

Die Gemeinde Sinzheim unterstützt die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr bei Investitionen, die der Kameradschaftspflege dienen. Für Investitionszuschüsse gilt grundsätzlich folgende Regelung:

1. Für Investitionen in das Vermögen der Kameradschaftskasse (hauptsächlich bewegliche Sachen) erhält die Freiwillige Feuerwehr auf Antrag einen Zuschuss von 40 % der Kosten. Diese sind durch Vorlage von Rechnungen und Belegen für unbare Zahlung nachzuweisen. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Haushaltslage und kann auch anteilig geschehen. Mit der Investition darf vor der Bewilligung des Zuschusses durch den Gemeinderat nicht begonnen werden. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.

2. Für Investitionen in das Vermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege (hauptsächlich in das unbewegliche Vermögen) trägt die Gemeinde die Kosten. Die Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr sollen in Form von Eigenleistungen angemessen mitwirken (Ziel: 20 % der Gesamtkosten). Das Material wird von der Gemeinde auf ihre Kosten gestellt.

Gerätschaften und Einbauten, zum Beispiel Küche, sind aus der Kameradschaftskasse auf deren Kosten einzubringen, sofern diese nicht zumindest teilweise auch für die gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr benötigt werden. Sofern diese ganz oder teilweise auch für gesetzliche Aufgaben benötigt werden, Mischnutzung, beteiligt sich die Gemeinde mit dem entsprechenden Anteil auch an diesen Kosten.

Sofern die gesamte Baumaßnahme in Eigenleistung erbracht werden kann, darf mit der Investition nicht vor der Bewilligung der Maßnahme durch den Gemeinderat begonnen werden. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen

Derzeit ist die Freiwillige Feuerwehr dabei, aus Mitteln der Kameradschaftskasse die zum Mannschaftsraum im 1. Obergeschoss gehörende Küche neu mit Möbeln und Geräten einzurichten.

Die Küche gehört zum Feuerwehrgerätehaus, das im Eigentum der Gemeinde steht. Insofern ist sie nach Nr. 2 des Grundsatzbeschlusses grundsätzlich von einer Bezuschussung ausgenommen, wie bei den Vereinen auch.

Die Küche wird aber auch dafür genutzt, die Einsatzkräfte im oder nach dem Einsatzfall sowie bei offiziellen Veranstaltungen wie der Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus zu verpflegen. Aufgrund der gemischten Nutzung hat der Gemeinderat entschieden, einen Zuschuss in Höhe von pauschal 40 Prozent für die Küche in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen
6 Enthaltungen

Annahme von Spenden − Zustimmung des Gemeinderats gemäß § 78 Abs. 4 GemO, Gemeindeordnung

Die Gemeinde Sinzheim erhielt in der Zeit vom 28.02.2018 bis 07.03.2018 zwei Spenden in Höhe von insgesamt 750,00 Euro für den Kindergarten Müllhofen und die Ehrengala. Da zwischen den Spendern und der Gemeinde kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, beschloss der Gemeinderat die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


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