Aus dem Rathaus Sinzheim

Ergebnisse der Sinzheimer Gemeinderatssitzung am 26. September – Bebauungspläne „Weingut Kopp", „In den Lissen" und „Haus am See" beschlossen

Sinzheim, 05.10.2018, Bericht: Redaktion Der Sinzheimer Gemeinderat traf sich am 25. September 2018 zu einer Sitzung. Die Ergebnisse hat das Sinzheimer Rathaus nun veröffentlicht:

«Aktuelles aus dem Rathaus»

Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2018

Vorhabenbezogener Bebauungsplan «Weingut Kopp»
a) Abwägen der während der Offenlage eingegangen Anregungen
b) Billigung des aktualisierten Planentwurfs
c) Beschluss zur erneuten Anhörung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (erneute Offenlage)

Die Öffentlichkeitsbeteiliung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan «Weingut Kopp» fand im Zeitraum vom 11.12.2017 bis 31.01.2018 statt.

Zum Planentwurf sind neun Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 25 private Stellungnahmen eingegangen. Vor allem nutzten die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Ebenung die Gelegenheit ihre Ängste und Sorgen vorzutragen. Ihre Bedenken richten sich nicht gegen die Erweiterung des Weingutes, sondern gegen die geplante Gastronomie, denn sie befürchten Lärm und Verkehr.

Aufgrund der Bedenken der Ebenunger Bürgerinnen und Bürger haben der Vorhabenträger und die Gemeinde das Vorhaben nochmals überdacht und folgende Änderungen zum Planentwurf vorgenommen:

1. Konkretisierung des Vorhabens durch
− Reduzierung der Gebäudelänge um 8 m,
− Festlegung von Öffnungszeiten: Ganzjährig Montag bis Samstag 17:00 – 24:00 Uhr, Sonntag nur von April bis Oktober 7:00 – 24:00 Uhr, Bewirtung Terrasse bis 22:00 Uhr, Küche bis 22:00 Uhr und
− Festlegung der Anzahl der in der Gastronomie zeitgleich anwesenden Gäste auf 80 Personen (innen und außen) und in der Vinothek auf 30 Personen

2. Aktualisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP)

3. Klärung der zweiten Zufahrt durch die Reben, welche zu einer Entlastung der Ortsmitte führt.

4. Aktualisierung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften durch Festlegung der Fassadenfarben u.a.

Mit der Aktualisierung des Planentwurfs wird am Vorhaben festgehalten. Die Gründe hierfür sind:

− Das Vorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungszielen für den Ortsteil Ebenung (Erhalt des alten Ortskerns – maßvolle Entwicklung in den Randbereichen).
− Sicherung der betrieblichen Belange eines traditionellen Weinbaubetriebs durch die Vermarktung der Weinprodukte in Verbindung mit einem Angebot anspruchsvoller regionaler Gastronomie.
− Sicherung der Unterhaltung und Pflege der Rebflächen.
− Touristische Aufwertung der Vorbergzone.

Die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Ebenung wurden vom Gemeinderat sorgfältig mit den betrieblichen Belangen des Weingutes und der Bedeutung des Vorhabens für unsere Gemeinde und Region abgewogen.

Letztendlich entschied sich der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung für die Erweiterung des Weingutes Kopp in dem geänderten Ausmaß und billigte den aktualisierten Planentwurf. Die Verwaltung wurde beauftragt für den aktualisierten Planentwurf die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
1 Befangenheit (Johannes Kopp)

Bebauungsplan «In den Lissen» − TA II (5. Planänderung)
a) Abwägen der während der Offenlage eingegangenen Anregungen
b) Billigung des aktualisierten Planentwurfs
c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 den aktualisierten Planänderungsentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Offenlage durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 23.01.2017 bis 27.02.2017 statt.

Es sind zum Planentwurf neun Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und zwei private Anregungen eingegangen, die der Gemeinderat entsprechend den Abwägungsvorschlägen abgewogen hat.

Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Aufgrund der Abwägung wurde der Planänderungsentwurf angepasst. Wesentliche Änderung ist die Präzisierung der schriftlichen Festsetzungen zum Bau von Dachgauben / Widerkehre und die Ergänzung der Hinweise zum Artenschutz.

Der Gemeinderat billigte den aktualisierten Planänderungsentwurf und beschloss diesen als Satzung.

Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan «Haus am See»
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss zur Anhörung gem. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Die neuen Eigentümer vom «Haus am See» beabsichtigen im Garten entlang des Tannenweges für sich ein Wohn- und Bürogebäude zu errichten. Die Grundlage hierfür ist die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 20.09.2017 beschlossene Machbarkeitsstudie. Den Neubauplänen stimmte der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.04.2018 zu.

Zur Genehmigung des geplanten Gebäudes ist die Änderung des Bebauungsplanes «Vormberg» TA I erforderlich. Die Kosten der Planänderung tragen die Eigentümer (Vorhabenträger).

Zur Durchführung des Planänderungsverfahrens liegen alle Voraussetzungen vor, sodass der Gemeinderat beschlossen hat für das Anwesen «Eichenweg 38» (Flst.Nr. 15615) den Bebauungsplan «Haus am See» aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat folgenden Inhalt:

− planungsrechtliche Absicherung der Nutzungen Gastronomie und Hotel im Bestandsgebäude
− Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes entlang des Tannenweges und eines Gartenhauses auf der Südwestseite des Grundstückes.

Die Architektur des mit einem Flachdach geplanten Wohn- und Bürogebäudes ist zeitgemäß. Bisherige Vorsprachen beim Bauamt zeigten, dass die Höhenentwicklung des Gebäudes von den Unterliegern kritisch gesehen wird. Diese Einwendungen können im Rahmen der nun stattfindenden Offenlage eingebracht werden. Der Gemeinderat hat den Planentwurf gebilligt.

Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
4 Enthaltungen

Abschließend hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt die Offenlage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen

Ausbau der Hauptstraße − nördlicher Teilabschnitt
Vergabe der Arbeiten

Die Bauarbeiten sollen nach dem «Kirwe-Wochenende» beginnen und bis zum 20.09.2019 abgeschlossen werden.

Der Gemeinde lagen drei Angebote von Firmen vor. Günstigste Bieterin war die Firma Josef Kohler, Eichwaldstraße 37 a, 77830 Bühlertal mit der geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 835.172,93 €.

Die Kosten für die Anbindung des Baugebietes «Glockenweiher» mit einem Anteil von 89.171,42 € waren unerwartet hoch und die Mittel hierfür stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Zudem ist die Erschließungsplanung des Baugebietes «Glockenweiher» noch nicht abgeschlossen. Es werden im Bereich Kanalisation verschiedene Planungsvarianten geprüft. Je nach Ergebnis kann dies Auswirkungen auf die erforderliche Anbindung in der Hauptstraße haben. Deshalb hat man sich dafür entschieden, im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße auf die Vorbereitung der später erforderlichen Anbindung des Baugebietes «Glockenweiher» zu verzichten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierung der Hauptstraße zwischen der Erlenstraße und der Eisenbahnstraße an die preisgünstige Bieterin, die Firma Josef Kohler, Eichwaldstraße 37 a, 77830 Bühlertal zum Angebotspreis in Höhe von 835.172,93 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen

Kindergarten Kartung, Neubau Wiesenhaus Ausschreibungsbeschluss an Generalunternehmer

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.05.2018 die Entwurfsplanung zum Neubau einer dreigruppigen Kinderkrippe in Kartung auf dem Gelände des «Wiesenhauses» im Sommerhau gebilligt.
Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt, die Baugenehmigung beim Landratsamt zu beantragen. Die Genehmigung wird vorrausichtlich im Oktober erwartet.

Da die Krippenplätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 zur Verfügung stehen sollen, muss mit der Baumaßnahme zu Beginn des kommenden Jahres angefangen werden.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, den Neubau der Kinderkrippe «Wiesenhaus» in Kartung an einen Generalunternehmer öffentlich auszuschreiben, um sicherzustellen, dass das Gebäude in Holzständerbauweise errichtet werden kann und die zeitliche Abwicklung sichergestellt ist.

Um jedoch eine breite Angebotspalette zu erhalten, wird materialneutral ausgeschrieben, d.h. es können sich sowohl Firmen in Holzständerbauweise sowie auch Firmen in Massivbauweise bewerben.

Die Außenanlage (Parkplätze, Zugänge, Außenspielfläche und Einfriedigung) sowie auch der Abbruch des Altgebäudes werden separat ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Bebauungsplan «Östlich der L 80» (1. Änderung)
a) Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) Billigung des Planänderungsentwurfs
c) Beschluss zur Anhörung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Der Bebauungsplan «Östlich der L 80» wurde vom Gemeinderat am 19.07.2017 als Satzung beschlossen und ist am 04.08.2018 in Kraft getreten. Die Erschließung des Baugebiets wurde Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen und es wurden bereits einige Wohngebäude errichtet.

Ein Ziel der Planung war, die ortstypischen Dachlandschaften in die Bebauungsvorschriften aufzunehmen und gleichzeitig den Anforderungen an eine zeitgemäße Architektur Rechnung zu tragen. Deshalb wurden neben Satteldächer, versetzten Pultdächern, Walmdächern und Zeltdächern auch Pultdächer mit einer Dachneigung von 7 bis 20 Grad zugelassen.

Im Rahmen der ersten Bauanträge zeigte sich, dass für die Planung von Pultdächern große Einschränkungen bestehen. Es ist u.a. nur eine max. Gebäudebreite von 6,50 m möglich.

Zur Verbesserung der Ausbildung von Pultdächern hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan zu ändern (1. Planänderung) und als nächsten Verfahrensschritt die Offenlage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Gemeindewerke Sinzheim −
Vergabe der Masterplanung Breitband

Ziel des Masterplanes Breitband ist es, bei Straßenbaumaßnahmen vorausschauend Telekommunikationsleerrohre mit zu verlegen, um den wirtschaftlichen Vorteil im Tiefbau bei einer koordinierten Baumaßnahme realisieren zu können.

Der Gemeinderat hat die preisgünstigste Bieterin Firma COS Systemhaus OHG zu einem Preis von 38.000,00€ netto damit beauftragt, einen Masterplan zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Bevölkerungsschutz − Warnung der Bevölkerung
Ausschreibungsbeschluss zur Lieferung und Montage von Sirenen

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Warnung der Bevölkerung zukünftig wieder mit Sirenen durchgeführt wird und wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den Bevölkerungsschutz eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 € freigegeben, die aus im Haushaltsjahr 2017 aufgelösten Haushaltsresten gegenfinanziert wird.

Für folgende Standorte sind Sirenen vorgesehen:

1. Rathaus Sinzheim, Marktplatz 1
2. Ehemalige Schule Halberstung, Schiftunger Str. 13
3. Ortsverwaltung Leiberstung, Leiboldstr. 50
4. Grundschule Kartung, Kartunger Str. 38
5. Kindergarten Müllhofen, Bürdunger Str. 1
6. Alte Schule Winden, Auf der Eck 2
7. Vereinsgebäude Schiftung, Waldstr. 3
8. Kindergarten Vormberg, Eichenweg 3
9. Mastanlage Ebenung, Ebenung (Trafo Station Gemeindewerke)

Die Sirenen sollen auf die Integrierte Leitstelle Mittelbaden aufgeschalten werden, damit diese von dort auf Anforderung von verschiedenen Behörden ausgelöst werden können, je nachdem welche Gefahrenlage herrscht und wer die Warnung auszulösen hat.

Die Sirenen verfügen über leistungsfähige Akkus, die auch bei Stromausfall noch bis zu 20 Alarme innerhalb von 30 Tagen ermöglichen. Die Kosten für Lieferung und Montage der Sirenen einschließlich der erforderlichen elektrischen Anschlüsse in den Gebäuden und der Mastanlage betragen geschätzt rund 80.000 €, wobei rund 66.000 € auf die Sirenen entfallen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung zur Lieferung und Montage der Sirenen durchzuführen und ermächtigte den Bürgermeister, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Gemeindewerke Sinzheim −
Beteiligung an der Energieagentur Mittelbaden

Durch die Betriebssatzung der Gemeindewerke Sinzheim wurden den Gemeindewerken Aufgaben der Energieberatung in den Bereichen regenerative Energien und Wärmeversorgung übertragen.
Des Weiteren beraten die Gemeindewerke nach Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes über energieeffizientes Verhalten zur Senkung des Energieverbrauchs.

Der Gemeinderat hat den Beitritt der Gemeindewerke als Gesellschafter der Energieagentur Mittelbaden mit einem maximalen jährlichen Beitrag von 1.000,00 € netto beschlossen.
Eine Bareinlage wird nicht benötigt.

Vorteil für die Gemeindewerke ist hierbei, dass eine Energieberatung für die Bürger der Gemeinde Sinzheim auch in der Gemeinde stattfinden kann. Des Weiteren besitzt die Energieagentur Mittelbaden in verschiedensten Bereichen Beratungskompetenz bei energieeffizienten Themen sowie im Nahwärmenetzausbau.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Einkauf von Energie
Bevollmächtigung des Bürgermeisters

Aufgrund des Auslaufens des aktuellen Gaslieferungsvertrages empfiehlt sich zeitnah der Abschluss eines neuen Vertrages mit einer Preisbindung von 3 Jahren. Angebote zum Einkauf von Energie sind eng befristet, sodass flexibles Handeln erforderlich ist.

Eine Vergabe durch den Gemeinderat ist zu langwierig. Deshalb hat der Gemeinderat den Bürgermeister mit dem Einkauf von Energie (Gas, Öl, Pellets u. Strom) bevollmächtigt. Der Gemeinderat wird regelmäßig über die Entscheidung des Bürgermeisters informiert.

Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen

Annahme von Spenden −
Zustimmung des Gemeinderats gemäß § 78 Abs. 4 GemO (Gemeindeordnung)

Die Gemeinde Sinzheim erhielt im Zeitraum vom 23.05.2018 bis 22.08.2018 zehn Spenden in Höhe von insgesamt 3.142,20 € für das Jubiläum des Kindergarten Kartung, das Wendelinusfest und für einen Flügel für die Realschule. Da zwischen den Spendern und der Gemeinde kein belastendes Verhältnis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen besteht, welches einer Spendenannahme entgegensteht, beschloss der Gemeinderat die Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig


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