Aus dem Rathaus Sinzheim

Infektionsschutzmaßnahmen – Eheschließung ohne Gäste – Beerdigungen ohne Umarmungen

Sinzheim, 20.03.2020, Bericht: Redaktion In einer Mitteilung verwies das Sinzheimer Rathaus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die geplanten Eheschließungen und Beerdigungen.

Die Mitteilung aus dem Sinzheimer Rathaus im Wortlaut:

Eheschließungen

Bereits terminierte Eheschließungen finden statt. Da sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen durch die Coronaverordnung der Landesregierung verboten worden sind, können bei der Trauung aber nur noch das Brautpaar und die Standesbeamtin anwesend sein. Die Eheschließung muss auf die reine Amtshandlung reduziert werden.

Neue Termine für Eheschließungen können beim Standesamt Sinzheim derzeit grundsätzlich nicht vereinbart werden. Nottrauungen sind hiervon ausgenommen. Wir informieren, sobald und in welchem Rahmen Eheschließungen wieder möglich sind.

Beerdigungen

Die Einsegnungshallen auf den Friedhöfen in Sinzheim und Leiberstung bleiben bis auf weiteres geschlossen. Beerdigungen können ab sofort nur noch im Freien im engsten Familien- und Freundeskreis durchgeführt werden. Auch im Freien ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Trauergästen (mind. 1,5 m) eingehalten wird.

Da die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie eine sehr dynamische ist, kann es jederzeit und kurzfristig notwendig sein, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Die Bestattungsunternehmen sind bereits entsprechend informiert worden.

Die Standesbeamtinnen beantworten Ihnen gerne telefonisch unter Tel. 806-107 oder 806-108 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ihre Fragen.


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