Aus dem Rathaus Sinzheim

Planfeststellungsverfahren für Direktanbindung des Baden-Airparks - Stellungnahme von Bürgermeister Ernst

Planfeststellungsverfahren für Direktanbindung des Baden-Airparks - Stellungnahme von Bürgermeister Ernst
Erik Ernst, Bürgermeister von Sinzheim. Foto: goodnews4-Archiv

Sinzheim, 29.03.2018, Bericht: Redaktion In einem Schreiben zum Planfestellungsverfahren erläutert der Sinzheimer Bürgermeister Eric Ernst die Position der Gemeinde.

Das Schreiben von Bürgermeister Eric Ernst im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für die Übersendung der Unterlagen zum o.g. Planfeststellungsverfahren.

Einleitend möchten wir klarstellen, dass wir uns zum Baden-Airpark als wichtigem wirtschaftlichen Standort in der Region bekennen und auch unseren Beitrag zur gesunden Entwicklung des Standorts leisten wollen. Insofern begrüßen wir grundsätzlich die Absicht, eine bessere Anbindung an die Bundesautobahn 5 zu schaffen.

Gleichwohl ist es unsere Aufgabe als Gemeinde, das gemeinsame Wohl unserer Einwohner zu fördern. Hierzu zählt auch, wichtige Infrastrukturmaßnahmen kritisch zu prüfen und ggfls. Verbesserungen einzufordern.

Die Trasse der Ostanbindung führt zum größten Teil über die Gemarkung der Gemeinde Sinzheim. Zusätzliche Belastungen treten in der Hauptsache für unsere Einwohner, Grundstückseigentümer und ggfls. Gewerbebetriebe ein, während andere Gemeinden entlastet werden.

Besonders betroffen sind unsere Ortsteile Halberstung und Schiftung. Gerade der Ortsteil Halberstung ist bereits in vielerlei Hinsicht vorbelastet: im Westen durch die A5, im Süden durch die neue Tank- und Rastanlage Bühl mit großem LKW-Parkplatz, im Osten durch die Rheintalbahn und sowohl im Westen als auch im Osten die Hoch- bzw. Höchstspannungsleitung von Daxlanden nach Eichstetten. Am Ortsteil Schiftung führt die neue Anbindung in kurzer Entfernung und über freies Feld nördlich vorbei.

Zusätzliche Belastungen hat aber auch der Ortsteil Leiberstung durch die Verlagerung der Verkehrströme durch den Rückbau der K3761 und den Zufahrtsverkehr zum Baden-Airpark von Bühl-Weitung und dem Baden-Badener Rebland zu tragen.

Da wir als einzige Gemeinde durch die geplante Ostanbindung tatsächlich belastet werden, müssen wir auch die vorab stattgefundene Variantenprüfung kritisch hinterfragen, zumal die Variante «Nordanbindung plus» u.U. eine wesentlich höhere verkehrliche Entlastung für die Ortsdurchfahrt unserer Nachbargemeinde Hügelsheim bei geringerem naturschutzrechtlichem Ausgleich bedeuten würde, als die Ostanbindung.

Ohnehin stellt der naturschutzrechtliche Ausgleich für uns eine Schwäche der Ostanbindung dar. Die Umsetzung der geplanten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen führt selbst zu einem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Durch die hohe Lage der Trasse, bedingt durch die Amphibiendurchlässe, wird die Landschaft zerschnitten und die Grünbrücken benötigen wiederum wegen dieser hohen Lage bemerkenswert viel Fläche, um ihren Zweck erfüllen zu können. Wir gehen davon aus, dass die Trasse hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal im ganzen Land Baden-Württemberg haben wird. Um dem entgegen zu wirken, fordern wir eine schutzgutübergreifende Betrachtung aller naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Vielleicht ergibt sich, dass die eine oder andere Maßnahme doch entbehrlich ist.

Dies vorausschickend geben wir folgende Stellungnahme ab:

Gewässerschutz

Die geplante Trasse führt durch das Wasserschutzgebiet «Im Großen Bruch». Die Schutzzone II dieses Wasserschutzgebietes grenzt unmittelbar an die neue Trasse an. Laut Plan 1a.2 des Verkehrsgutachtens soll der Verkehr auf dieser Strecke um 12.800 Kfz in 24 Stunden zu nehmen. Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Verkehrszunahme wird in LKWs bestehen. Dies schon allein deshalb, weil im Baden-Airpark weitere Logistikfirmen angesiedelt haben bzw. ihre Kapazitäten ausgebaut haben, die den entsprechenden Ziel- und Quellverkehr verursachen. Wenn es zu dem von der Gemeinde Hügelsheim geforderten Durchfahrtsverbot für LKW in der Ortsdurchfahrt Hügelsheim kommt, wird der LKW-Verkehr auf der Ostanbindung weiter zunehmen.

Zum Schutz unserer Grundwasserfassung fordern wir daher ein Verbot für Gefahrguttransporte auf der Ostanbindung und eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h in Anlehnung an die B500 mit den entsprechenden Kontrollen.

Darüber hinaus fordern wir den Bau von Leitplanken entlang der Wasserschutzgebietszone II und es ist baulich dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Wasserschutzgebietszone II ins Gelände eingebrachte Flüssigkeiten, Treibstoff, Gefahr-gut, nicht versickern können, sondern in Mulden gesammelt werden. Die Dimensionierung der Mulden muss mit uns abgestimmt werden. Bei der Dimensionierung muss die im Vergleich zum Verkehrsgutachten höhere Anzahl an LKWs berücksichtigt werden, s.o. Auf die Wasserschutzgebietsverordnung vom 25. August 2006 wird verwiesen.

In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Fließrichtung des Grundwassers nach unserem Kenntnisstand unter der Ostanbindung hindurch zu unserer Quellfassung führt, von Süd nach Nord. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel auch ein Gefahrgutunfall auf der Südseite der neuen Trasse zu einer Verunreinigung unseres Trinkwassers führen könnte.

Unterhalb der geplanten Grünbrücke Bauwerk 4 verlaufen Versorgungsleitungen der Gemeinde / Gemeindewerke Sinzheim. Diese müssen auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt werden. Einzelheiten sind der Stellungnahme der Gemeindewerke Sinzheim zu entnehmen.

Im Bereich der Zufahrt zu unserem Wasserwerk im Großen Bruch sind Wildschutzzäune vorgesehen. Die Zufahrt zum Wasserwerk muss jedoch jederzeit gewährleistet werden. Sofern an elektrische Toranlagen gedacht ist, müssen diese über eine Notstromversorgung/Notentriegelung verfügen, da wir auch bei Stromausfall zu unserem Wasserwerk gelangen müssen.

Insgesamt fordern wir, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der kommunalen Trinkwasserversorgung möglichst umfänglich aufgeklärt und im Rahmen der planerischen Abwägung eine bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge betrieben wird.

Verkehr

Nicht nachvollziehbar ist für uns der prognostizierte Rückgang der Kfz-Zahlen auf der L80 auf der Höhe von Halberstung um 1.300 Kfz am Tag. Wir gehen davon aus, dass der Verkehr durch den Lückenschluss der B3neu zwischen K3738 und L80 zunehmen wird. Die Einwohner des Reblandes und Bühl-Weitenung werden die neue Autobahnanschlussstelle als Zufahrt zur A5 in Richtung Mittelzentren Rastatt/Gaggenau und Oberzentrum Karlsruhe mit ihren großen Arbeitgebern nutzen unter anderem Daimler AG in Rastatt, Kuppenheim, Gaggenau und Wörth.

Insofern bitten wir um Prüfung des Verkehrsgutachtens unter Berücksichtigung des Lückenschlusses der B3neu zwischen K3738 und L80, sowie des großen Logistikzentrums im Baden-Airpark, was zu einer deutlichen Erhöhung des LKW-Anteils führen wird. Wenn es zu dem von der Gemeinde Hügelsheim geforderten Durchfahrtsverbot für LKW in der Ortsdurchfahrt Hügelsheim kommt, wird der LKW-Verkehr auf der Ostanbindung weiter zunehmen. Auch dies wäre zu berücksichtigen.

Beim Einmündungsbereich der Schiftunger Str. in die L80 ist gemäß Erläuterungsbericht kein Ausbau der Kreuzung aus verkehrlicher Sicht, L80, erforderlich. Trotzdem fordern wir die Baustrecke nach Osten um diesen Kreuzungsbereich zu erweitern und eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer vorzusehen.

Nicht verstehen können wir, warum bei Halberstung ein Versickerungsbecken südlich der L80 geplant wurde, obwohl dort der Radweg erst vor kurzem neu gebaut wurde und der dortige Acker höher liegt als die Trasse selbst. Stattdessen sollte das Versickerungsbecken auf der gegenüberliegenden Nordseite der L80 gebaut werden. Dort liegt das Gelände tiefer und ein Eingriff in den neu gebauten Radweg ist nicht erforderlich.

Im Übrigen greift die Planung in den Geltungsbereich unseres Bebauungsplanes «Halberstunger Feld TA1 - 1. Planänderung» ein. Auf den betroffenen Flächen ist eine Sportanlage geplant. Der Eingriff ist mit uns abzustimmen.

Zusätzliche Belastungen kommen auch auf unseren Ortsteil Leiberstung zu. Durch den Rückbau der K3761 kommt es auch hier zu einer Zunahme des Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt der L80, da Kfz von Stollhofen kommend, zwingend durch Leiberstung fahren müssen, wenn diese in den Baden-Airpark oder zur Autobahn wollen. Auch ist heute schon zu beobachten, dass immer mehr Zufahrtsverkehr aus Bühl und dem Baden-Badener Rebland über Bühl-Weitenung durch Leiberstung Richtung Baden-Airpark stattfindet.

Als kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang auch den Ausbau der L80 zwischen Leiberstung und Rheinmünster-Schwarzach. Aus unserer Sicht ist zu befürchten, dass diese Strecke zukünftig als neue Zufahrt zur A5 von Rheinmünster kommend Richtung Norden genutzt und auch offiziell ausgewiesen werden wird. Die LKW, die heute von der Fa. Dow kommend die Anschlussstelle Bühl nutzen, werden zukünftig über die dann gut ausgebaute L80 die neue Anschlussstelle bei Halberstung nutzen, was zu einem deutlich höheren LKW-Aufkommen in der Ortsdurchfahrt von Leiberstung führen wird. Dieser Effekt wird durch die Ansiedlung des Logistikzentrums der Fa. UHU in Rheinmünster-Greffern nochmals verstärkt. Auch in dieser Hinsicht ist das Verkehrsgutachten zu überarbeiten und wir fordern ein LKW-Verbot durch die Ortsdurchfahrt der L80 in Leiberstung.

Ebenfalls Eingang in das Verkehrsgutachten sollten die Belastungen aus der Umleitung des Verkehrs bei Störungen auf der A5 durch unseren Kernort und die Ortsteile, insbesondere Halberstung und Leiberstung finden.

Nicht auszuschließen ist, dass die B3neu nach einem Lückenschluss bei Kuppenheim als Mautausweichstrecke genutzt wird. Insofern muss überprüft werden, ob diese Strecke mittelfristig nicht mautpflichtig werden soll.

Leider fehlt in den Planunterlagen ein Anschluss der L80 Richtung Leiberstung an das Radwegenetz. Wir fordern daher, am Abzweig L80 / K3761 im Bereich der Ausbaustrecke eine Anbindung der L80 an das Radwegenetz auf der Westseite zu bauen.

In diesem Bereich müssen aus unserer Sicht auch die Gefälleverhältnisse des Radwegs entlang der Ostanbindung überprüft werden. Die Querneigung scheint uns für den Radweg auf dieser Höhe zu steil.

Grundsätzlich befürchten wir, dass der Knotenpunkt L80 / K3761 nicht leistungsfähig genug ist, um Linksabbiegern von Leiberstung kommend Richtung Baden-Airpark eine zeitnahe Ausfahrt zu ermöglichen. Da keine Linksabbiegespur eingeplant ist, müssen auch Rechtsabbieger hinter einem Linksabbieger warten. Im Hinblick auf die aus o.g. Gründen zu erwartende Zunahme des LKW-Verkehrs, muss diese Konzeption überprüft werden.

Die K 3761 westlich von Schiftung und der Zugang zum Baden-Airpark über das «Schiftunger Tor» werden ganz beziehungsweise als ein mit Schotterrasen befestigter Wirtschaftsweg zurückgebaut. Aus den Planunterlagen ist nicht erkennbar, ob zwischen Schiftung und dem Baden-Airpark über die Schiftunger Grotte eine Radwegverbindung vorgesehen ist. Deshalb fordern wir, hier eine Radwegverbindung und damit den Lückenschluss zwischen dem bestehenden und dem überörtlichen Radwegenetz zu schaffen.

Immissionsschutz

Ebenfalls anzweifeln müssen wir die schalltechnische Untersuchung der L80 für den Bereich Halberstung. Zum einen wurde diese Untersuchung laut Nummer 3.2 nicht mit dem aktuellen Entwurf der Straßenplanung, sondern mit dem Vorentwurf vom 18. Oktober 2010 ausgearbeitet.

Zum anderen kann das angewendete «Baugrubenmodell» die tatsächliche Situation der Anschlussstelle nicht richtig abbilden. Die Lärmsituation ist unter anderem durch die unterbrochenen Schallschutzwälle entlang der A5 wesentlich komplexer, als dies mit dem Baugrubenmodell dargestellt werden kann.

Darüber hinaus wurde aus unserer Sicht die Vorbelastung, insbesondere durch die neue Tank- und Rastanlage Bühl mit ihrem großen LKW-Parkplatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt auch für das Luftschadstoffgutachten. Auf Basis der vorherrschenden süd- bis südwestlichen Windrichtung wurde die Vorbelastung durch den LKW-Parkplatz nicht berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass die zu Halberstung gelegene Ausfahrt weiter nach Norden hinter den bestehenden Lärmschutzwall verlegt wird. Der Lärmschutzwall entlang der A5 soll nicht angetastet werden. Selbst bei einer Verlegung nach Norden bestehen wir allerdings auf die im Bereich von Halberstung entlang der L80 vorgesehenen schallschutztechnischen Maßnahmen.

Diese müssen aus unserer Sicht aber unabhängig davon noch um Lärmschutzwände an der Ab- und Auffahrt bei Halberstung ergänzt werden. Die entlang der L80 bereits vorgesehenen Schallschutzwände schützen nur die westlichen Wohngebiete. Die östlich gelegene Wohnbebauung wird aber von der Ab- und Auffahrt belastet, wo bisher keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind.

Grundsätzlich bestehen wir in diesem Zusammenhang auch auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte aus früheren Planfeststellungsverfahren. Diese dürfen nicht überschritten werden, auch nicht unwesentlich.

Darüber hinaus ist die schalltechnische Untersuchung auch im Hinblick auf den aus unserer Sicht unzutreffenden Rückgang der Verkehrszahlen bei Halberstung zu überprüfen. Wie oben dargestellt, gehen wir von einer Erhöhung der Verkehrszahlen und damit von einer Zunahme des Lärms und der Abgase aus. Sollte die Überprüfung der Verkehrszahlen eine Zunahme ergeben, muss auch die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen auf der Höhe der Wohnbebauung entlang der L80 bei Halberstung geprüft werden, Autobahnzubringer Rebland / Bühl Richtung Norden.

Auch für Schiftung verschlechtert sich aus unserer Sicht die Verkehrslärmsituation erheblich. Laut Plan 1a.1 fahren an Schiftung zukünftig täglich über 15.000 Kfz vorbei. Auch wenn laut Verkehrsgutachten für die Wohnbebauung in Schiftung die Lärmgrenzwerte eingehalten sind, führt der Bau der Straße zu einer deutlichen Verschlechterung der Lärmsituation und zu einem permanenten Hintergrundpegel bedingt durch den ständigen Verkehr. Bereits heute ist an manchen Tagen der Verkehrslärm von der A5 in Schiftung hörbar. Darüber hinaus ist Schiftung auch durch den Kieswerksbetrieb im Baggersee Leiberstung vorbelastet.

In diesem Zusammenhang muss in der schalltechnischen Untersuchung in den Nachtstunden die Zusammensetzung des Verkehrs überprüft werden. Wir gehen davon aus, dass durch die Logistikfirmen im Baden-Airpark auch nachts mit mehr LKW-Fahrten zu rechnen ist, als im Gutachten angenommen.

Für Schiftung ist durch die Straßenlage auf einem Damm mit einem Widerhall des Verkehrslärms vom Wald her zu rechnen. Dies sollte in der schalltechnischen Untersuchung geprüft werden.

Wir fordern daher, die schalltechnische Untersuchung auf Basis eines aktuellen Verkehrsgutachtens unter Einbeziehung der o.g. zusätzlichen Belastungen mit Ziel- und Quellverkehr aus dem Baden-Airpark, dem Baden-Badener Rebland und Bühl nachzuarbeiten und Schallschutzmaßnahmen für Schiftung in den Plan mit aufzunehmen. Zusätzlich fordern wir eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf höchstens 70 km/h und den Bau der Straße mit Flüsterasphalt.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass auf die Gemeinde Sinzheim zusätzliche Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr zukommen werden. Bisher werden bei Unfällen auf der A5 auf Gemarkung Sinzheim die Feuerwehren Baden-Baden und Bühl eingesetzt, da über deren Anschlussstelle eine Zufahrt zur A5 möglich ist. Wenn zukünftig eine Zufahrt über die Gemarkung Sinzheim möglich ist, gehen wir davon aus, dass unsere Freiwillige Feuerwehr bei Unfällen häufiger ausrücken werden muss. Um den daraus entstehenden Gefahrenlagen gerecht zu werden, ist absehbar, dass wir ein weiteres hydraulisches Rettungsgerät, einen LED-Lichtfluter für großflächige Beleuchtung und Verkehrssicherungsmaterial für Bundesautobahnen beschaffen müssen. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 30.000 Euro.

Bodennutzung

Als Grundstückseigentümerin fordern wir die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens, damit beiderseits der neuen Straße sinnvoll nutzbare Landwirtschafts- und/oder Forstwirtschaftsflächen entstehen.

Die in verschiedenen Abschnitten vorgesehenen Fledermaus-Leiteinrichtungen und Wildschutzzäune erschweren aus unserer Sicht die Grundstücksbewirtschaftung in diesen Abschnitten. Wir bitten zu prüfen, ob die oberirdischen Schutzeinrichtungen tatsächlich geeignet und erforderlich sind.

Die Grünbrücken führen aus unserer Sicht zu einem übertriebenen Flächenverbrauch. Sofern hiervon kommunale Grundstücke betroffen sind, stellen wir diese für den Bau von Grünbrücken nicht zur Verfügung, weil aus unserer Sicht die Kosten-Nutzen-Relation nicht positiv ist.

Lt. Regelungsverzeichnis, Plan/Lfd.- Nr. 90 bis 92, sind Ausgleichflächen für die Eingriffe des Landes auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinde Sinzheim geplant, Wiedervernässung im Bruchwald. Die Flächen sind im Grunderwerbsplan ausgewiesen und die Maßnahmen sollen auf den Gemeindegrundstücken, Wald, Flst.Nrn. 14471, Ausgleichsfläche 3,6 ha, 14463, Ausgleichsfläche 3.51 ha, und 14465, Ausgleichsfläche 3,19 ha, hergestellt werden.

So sehr wir begrüßen, dass Ausgleichsmaßnahmen auf unserer Gemarkung stattfinden, so wenig sind wir damit einverstanden, dass dies im Umfang von 10,2 ha und ohne Entschädigung für die entgangenen Ökokontopunkte für die Gemeinde erfolgen soll. Als Gemeinde benötigen wir für eigene ausgleichspflichtige Projekte sämtliche Grundstücksflächen, die hierfür in Frage kommen. Wir sind nicht bereit 10,2 ha unserer Fläche hierfür zur Verfügung zu stellen und wollen die aus der Wiedervernässung entstehenden Punkte vom Land abgelöst haben.

Zudem können wir 10,2 ha unseres Waldes dann nicht mehr forstwirtschaftlich nutzen. Auch dieser Nutzungsausfall muss vom Land entschädigt werden und auch hier gilt, dass die Waldinanspruchnahme wesentlich geringer ausfallen würde, wenn auf die Grünbrücken verzichtet werden würde.

Naturschutz

Die Grünbrücken sollten auf die artenschutzfachliche Notwendigkeit überprüft werden. Durch die Anlage der Kleintierquerungshilfen im Abstand von 30 Meter, der mit Bermen versehenen Gewässerdurchlässe und die Fledermausquerungshilfen besteht ein dichtes Netz an Querungsmöglichkeiten, auch für die Wildkatze oder Tiere bis Rehgröße. Größere Wildtiere kommen in der Region nicht vor.

Darüber hinaus stellen die Grünbrücken selbst einen erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft dar.

Der Gutachter hat nur jedes Schutzgut für sich betrachtet und hierfür Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Wir fordern eine schutzgutübergreifende Betrachtung sämtlicher vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen.

Wie oben dargelegt, erschweren die vorgesehenen Wildschutzzäune in Kombination mit weiteren oberirdischen Schutzeinrichtungen die Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke. Um eine Zufahrt zu den abgehenden Wirtschaftswegen zu erreichen, müssen Toranlagen errichtet werden. Damit die Tore Sinn machen, muss gewährleistet werden, dass sie nach Durchfahrt wieder geschlossen werden. Im Hinblick auf den großen, weder näher bestimmt noch kontrollierbaren Nutzerkreis der Wirtschaftswege ist uns nicht klar, wie dieses Ziel praktisch erreicht werden soll. Die Erholungsfunktion wird hierdurch stark eingeschränkt.

Landschaftsschutz

Im Gutachten wird aus unserer Sicht fehlerhaft davon ausgegangen, dass die Straße geländenah errichtet wird. Das Gegenteil ist der Fall. Die Straße wird auf einem Damm errichtet. Daher führen auch viele der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen unter anderem Grünbrücken, bis zu 4 m hohe Wildschutzzäune zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. In manchen Teilen entsteht eine regelrechte «Käfig-Optik» entlang der Straße.

Zu bedenken ist auch, dass wir Grünbrücken bisher nur von Geländeverläufen gewohnt sind, bei dem die Straßentrasse tiefer als das umliegende Gelände liegt, sodass sich diese noch einigermaßen in das Landschaftsbild einfügen. Bei uns ist das Gegenteil der Fall. Die Trasse führt durch ebenes Gelände, das heißt die Grünbrücken werden voll wahrgenommen, selbst im Wald.

Durch die Trasse werden althergebrachte Wegebeziehungen unterbrochen. Dies schränkt die Erholungsfunktion der freien Landschaft für Fußgänger und Radfahrer ein, da für diese -im Gegensatz zu den Wildtieren- keine Übergänge über die Trasse z.B. im Kapellenwald vorgesehen sind.

Durch die hohe Lage der Straßentrasse und die zwischen Schiftung und der neuen Trasse fehlende Vegetation, verlangen wir, dass im Rahmen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs an geeigneter Stelle zwischen Wohnbebauung und Trasse eine Bepflanzung stattfindet, die einen Sichtschutz für die Wohnbebauung darstellt.

Regelungsverzeichnis

(...)

Schließen wollen wir unsere Stellungnahme mit dem nochmaligen Hinweis, dass wir zu unserem Landkreis als Planungsträger und zum Baden-Airpark als wichtigem Gewerbestandort stehen.

Freundliche Grüße

E r n s t
Bürgermeister


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