Aus dem Rathaus Sinzheim
Schöffen gesucht - Ehrenamtliche Richterinnen und Richter – Gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter
Sinzheim, 18.03.2018, Bericht: Rathaus Die Gemeinde Sinzheim und das Jugendamt des Landkreises Rastatt suchen interessierte Personen, die in der Amtszeit von 2019 bis 2023 am Amtsgericht oder Landgericht als Schöffen für die Rechtsprechung fungieren möchten.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Sie nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.
Gesucht werden Interessenten für eine Tätigkeit als Haupt- und Hilfsschöffe für die Strafkammern des Landgerichts und für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Baden-Baden und Rastatt, sowie als Jugendschöffe und Jugendhilfsschöffe für die Jugendschöffengerichte und Jugendschöffenkammern.
Eine Zusicherung der Wahl ist mit der Bewerbung nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich gewählt werden. Als Schöffe kann jede/r Deutsche tätig werden, die/der zum Stichtag 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und mit Hauptwohnsitz in Sinzheim gemeldet ist.
Bewerber und Bewerberinnen für das Amt der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen müssen zusätzlich über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Diese Erfahrungen müssen nicht beruflicher Art sein, sondern können auch im privaten Umfeld, zum Beispiel bei der Erziehung eigener Kinder erworben worden sein.
Aus der Gemeinde Sinzheim sind jeweils vier Personen zu benennen, als Jugendschöffen nach Möglichkeit ein Mann und eine Frau, die für das Amt des Schöffen geeignet und zu dessen Übernahme auch bereit sind.
Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens 22. April 2018 mit dem auf unserer Internetseite www.sinzheim.de Aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular. Das Formular wird Ihnen auf Anforderung auch gerne per Post zugesandt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Pfefferle wenden:
Telefon: 07221 806-221
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