Änderung zum 1. Juli möglich

Corona-Tests für Hotelgäste weiterhin erforderlich – Bei Übernachtungen alle drei Tage einen negativen Test vorlegen

Corona-Tests für Hotelgäste weiterhin erforderlich – Bei Übernachtungen alle drei Tage einen negativen Test vorlegen
Weiterhin ist die Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises einmalig oder der Testnachweis alle drei Tage während der Aufenthaltsdauer erforderlich. Foto: Archiv

Baden-Baden, 25.06.2021, Bericht: Redaktion Auf goodnews4-Anfrage teilte das Fachgebiet Öffentliche Ordnung der Stadt Baden-Baden mit, dass die Testpflicht bei Übernachtungen von nicht gegen das Coronavirus Geimpften oder nicht bereits von einer Corona-Erkrankung Genesenen weiterhin gilt.

Die Baden-Badener Hotels und Betreiber von Pensionen und Ferienwohnungen müssen beachten, dass in diesem Fällen «nach wie vor erforderlich ist, bei Übernachtungen alle 3 Tage einen negativen Test vorzulegen» Die rechtliche Grundlage ist der Paragraph 21 Absatz 8 der Corona-Verordnung: «Für Beherbergungsbetriebe und sonstige Einrichtungen, die Übernachtungsangebote gegen Entgelt anbieten, ist die Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises einmalig oder des Testnachweises alle 3 Tage während der Aufenthaltsdauer ausreichend.» Eine Unterscheidung nach Art der Einrichtung sei für die Testpflicht nicht erheblich. Auch bei Wohnmobilstellplätzen, die auch kostenlos sein können, ist derzeit nach Angaben der Stadtverwaltung ein Test erforderlich. Eine mögliche Änderung könnte sich mit der neuen Verordnung zum 1. Juli 2021 ergeben.


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