Aus der Polizeidirektion Karlsruhe

Erleichterung bei der Polizei - Relegationsspiel KSC gegen Aue insgesamt friedlich - Staus in An- und Abreisephase

Karlsruhe, 19.05.2018, Bericht: Polizei Das erste Entscheidungsspiel zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Erzgebirge Aue verlief aus Sicht der Polizei insgesamt friedlich.

Während der Anreisephase kam es zu den erwarteten Verkehrsproblemen auf der Autobahn um das Karlsruher Dreieck in alle Fahrtrichtungen und auf der Südtangente, ohne jedoch ein kritisches Maß zu erreichen. Auch nach dem Spiel kam es während der Abreise zu stockendem Verkehr, vornehmlich in der Karlsruher Oststadt.

Wenige Einzelfälle trübten die ansonsten sehr positive Bilanz des Polizei-Einsatzes. Vereinzelt kam es vor und während des Spiels zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz durch Abbrennen von Pyrotechnik. Zwei Widerstände gegen Polizeibeamte, mehrere Beleidigungen zum Nachteil von Einsatzkräften, eine exhibitionistische Handlung und ein Betrugsfall wurden ausschließlich von Heimfans begangen.

In der Abreisephase kam es zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht im Klosterweg. Beamte der Verkehrspolizei konnten den Tatverdächtigen, der mit seinem Auto einen geparkten Pkw angefahren hatte, jedoch stellen. Dieser steht außerdem im Verdacht unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein. Gegen den Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes eingeleitet. Weit nach Spielende kam es noch zu einem versuchten Diebstahl durch einen Karlsruher Fan sowie zum Abbrennen von Pyrotechnik durch eine mehrköpfige Personengruppe von Auer Fans.

Bei der Anreisephase kam es auf der Autobahn rund um Karlsruhe und auf der Südtangente zu vielen Stausituationen und zähflüssigem Verkehr. Die Parkmöglichkeiten im erweiterten Bereich um das Stadion waren bereits einige Zeit vor Spielbeginn komplett erschöpft. Etwas entspannter gestaltete sich die Abreise, bei der es aber zu längeren Wartezeiten überwiegend in der Karlsruher Oststadt kam. Insgesamt erreichten jedoch die Verkehrsbeeinträchtigungen keine sicherheitsbedenklichen Ausmaße.


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